Artikelnummer (SKU):EB-167315453364
Tramontina Grubber Handgrubber Gartenwerkzeug Unkraut Hacke 2er Set
Tramontina Grubber Handgrubber Gartenwerkzeug Unkraut Hacke 2er Set
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Tramontina Grubber 2er Set – Handgrubber & Unkrauthacke für Gartenarbeit
Das hochwertige Tramontina Grubber 2er Set ist das ideale Gartenwerkzeug für Hobbygärtner und Profis. Mit diesem praktischen Handgrubber und Unkrauthacke Set lockern Sie den Boden mühelos, entfernen Unkraut effektiv und bereiten Beete optimal für die Bepflanzung vor. Robust, langlebig und ergonomisch – perfekt für Garten, Hochbeet oder Balkon.
Produktdetails
- Marke: Tramontina
- Produktart: Grubber / Handgrubber / Unkrauthacke
- Set: 2-teilig
- Einsatzbereich: Garten, Beet, Hochbeet, Balkon
- Ideal zum Lockern, Lüften und Entfernen von Unkraut
- Stabile Verarbeitung für langlebigen Einsatz
Besondere Merkmale & Vorteile
Der Handgrubber sorgt für eine optimale Bodenbelüftung und unterstützt ein gesundes Pflanzenwachstum. Die Unkrauthacke entfernt störende Wildkräuter gezielt und effizient. Durch die kompakte Größe eignen sich die Werkzeuge besonders für kleinere Flächen und präzise Gartenarbeiten.
Anwendungsbereiche
- Boden auflockern und vorbereiten
- Unkraut jäten und entfernen
- Pflege von Blumenbeeten und Gemüsebeeten
- Ideal für Hochbeete und Pflanzkästen
Sicherheits- und Verbraucherhinweise
- Achtung: Spitzen und Kanten können scharf sein – Verletzungsgefahr
- Bei der Nutzung geeignete Gartenhandschuhe tragen
- Werkzeug nach Gebrauch reinigen und trocken lagern
- Nicht für Kinder geeignet – außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren
- Nur bestimmungsgemäß als Gartenwerkzeug verwenden
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Tramontina Germany GmbHAdresseKamekestr. 21, Köln, 50672, DEE-Mailkundenservice.tgermany@tramontina.comTelefon0221-77899910
- Achtung: Spitzen und Kanten können scharf sein – Verletzungsgefahr
- Bei der Nutzung geeignete Gartenhandschuhe tragen
- Werkzeug nach Gebrauch reinigen und trocken lagern
- Nicht für Kinder geeignet – außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren
- Nur bestimmungsgemäß als Gartenwerkzeug verwenden
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
