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Tamaris Damenschuhes in Größe 37
Entdecken Sie den eleganten Komfort und das zeitlose Design der Tamaris Damenschuhe Touch. Diese Ballerinas in Größe 37 überzeugen durch hochwertige Verarbeitung und modernen Stil – ideal für den Alltag sowie besondere Anlässe. Sie bieten nicht nur modische Akzente, sondern auch einen angenehmen Tragekomfort.
Produktdetails
- Marke: Tamaris
- Modell: Damenschuhe
- Schuhtyp: Flacher schuh
- Größe: 37
- Design: Modern und elegant
- Material: Hochwertige Materialien für optimalen Komfort
Die Tamaris Ballerinas setzen modische Akzente und sind perfekt abgestimmt auf verschiedene Outfits – von lässig bis business.
Produktsicherheitsbestimmungen
- Überprüfen Sie vor dem ersten Tragen, ob die Schuhe optimal passen, um Stolperfallen oder Unfälle zu vermeiden.
- Die Schuhe sind ausschließlich für den vorgesehenen modischen Gebrauch bestimmt.
- Bei bestehenden Fußbeschwerden oder Unsicherheiten bezüglich der Passform wird empfohlen, einen Facharzt zu konsultieren.
- Verwenden Sie die Schuhe nicht in Umgebungen, in denen besondere Sicherheitsanforderungen (z.B. rutschige Oberflächen) bestehen, ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
UnternehmensnameWortmann Fashion Retail GmbH & Co. KGAdresseKlingenbergstr. 1 - 3, Detmold, 32758, DEE-Mailservice.de@tamaris.comTelefon4952313042020
Überprüfen Sie vor dem ersten Tragen, ob die Schuhe optimal passen, um Stolperfallen oder Unfälle zu vermeiden.
Die Schuhe sind ausschließlich für den vorgesehenen modischen Gebrauch bestimmt.
Bei bestehenden Fußbeschwerden oder Unsicherheiten bezüglich der Passform wird empfohlen, einen Facharzt zu konsultieren.
Verwenden Sie die Schuhe nicht in Umgebungen, in denen besondere Sicherheitsanforderungen (z.B. rutschige Oberflächen) bestehen, ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.



