SKU:EB-167328558405
Salomon Schuhe Reelax 6.0, Zehentrenner, Größe S (37,5)
Salomon Schuhe Reelax 6.0, Zehentrenner, Größe S (37,5)
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Salomon Schuhe Reelax 6.0 – Zehentrenner (Größe S)
Erleben Sie höchsten Komfort und innovatives Design mit den Salomon Schuhen Reelax 6.0. Diese Zehentrenner in Größe S überzeugen durch ihre ergonomische Passform, hochwertige Verarbeitung und modernes Design – ideal für entspannte Tage und aktive Freizeit.
Produktdetails
- Modell: Salomon Schuhe Reelax 6.0
- Typ: Zehentrenner
- Größe: S
- Material: Hochwertige, atmungsaktive Materialien
- Design: Modern, ergonomisch und leicht
Produktsicherheitsbestimmungen
- Überprüfen Sie vor dem ersten Tragen die Passform, um Fehlbelastungen zu vermeiden.
- Verwenden Sie die Schuhe ausschließlich als Fußbekleidung.
- Bei Unwohlsein oder Schmerzen sofort das Tragen einstellen und gegebenenfalls einen Arzt konsultieren.
- Bewahren Sie die Schuhe außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern auf.
- Nicht in extremen Umgebungen oder bei unsicheren Bedingungen verwenden.
Weitere Hinweise
Die Salomon Schuhe Reelax 6.0 kombinieren Sportlichkeit mit hohem Tragekomfort und eignen sich hervorragend für den Alltag sowie entspannte Freizeitaktivitäten. Profitieren Sie von der perfekten Symbiose aus Funktionalität und modernem Stil.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
UnternehmensnameSalomon SASAdresse14 chemin des Croiselets, ZA des Croiselets, Annecy Cedex 9, 74966, FRE-Mailcontact@salomon.comTelefon33450654141
Überprüfen Sie vor dem ersten Tragen die Passform, um Fehlbelastungen zu vermeiden.
Verwenden Sie die Schuhe ausschließlich als Fußbekleidung.
Bei Unwohlsein oder Schmerzen sofort das Tragen einstellen und gegebenenfalls einen Arzt konsultieren.
Bewahren Sie die Schuhe außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern auf.
Nicht in extremen Umgebungen oder bei unsicheren Bedingungen verwenden.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.






