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Richter Zehentrenner – Mädchen, Größe 34
Entdecken Sie die leichten und bequemen Richter Zehentrenner, speziell für Mädchen in Größe 34. Diese Zehentrenner überzeugen durch ihr modernes Design, hervorragenden Tragekomfort und eine optimale Passform. Ideal für warme Tage, bieten sie sicheren Halt und verleihen jedem Outfit einen stylischen Akzent.
Produktdetails
- Modell: Richter Zehentrenner
- Größe: 34
- Zielgruppe: Mädchen
- Material: Hochwertige, flexible Materialien für optimalen Komfort
- Design: Modern und farbenfroh
Produktsicherheitshinweise
- Die Zehentrenner sind ausschließlich als Schuhwerk konzipiert und nicht als Spielzeug zu verwenden.
- Bitte überprüfen Sie regelmäßig die Passform und den Zustand, um Stolperfallen oder Unfälle zu vermeiden.
- Die Nutzung sollte nur durch Kinder erfolgen, deren Füße ausreichend entwickelt sind.
- Verwenden Sie die Zehentrenner nicht in Situationen, in denen zusätzlicher Halt erforderlich ist (z.B. bei sportlichen Aktivitäten auf unebenen Flächen).
Weitere Informationen
Die Richter Zehentrenner kombinieren Stil und Funktionalität und sind der perfekte Begleiter für den Alltag, Freizeit und den Sommer. Überzeugen Sie sich selbst von dem außergewöhnlichen Tragekomfort und dem modernen Look dieser exklusiven Kinderschuhe.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
UnternehmensnameFerdinand Richter GmbH & Co KGAdresseSchärdinger Straße 1, Pasching, 4061, ATE-Mailshop@richter.atTelefon43(0)722970071-0
Die Zehentrenner sind ausschließlich als Schuhwerk konzipiert und nicht als Spielzeug zu verwenden.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig die Passform und den Zustand, um Stolperfallen oder Unfälle zu vermeiden.
Die Nutzung sollte nur durch Kinder erfolgen, deren Füße ausreichend entwickelt sind.
Verwenden Sie die Zehentrenner nicht in Situationen, in denen zusätzlicher Halt erforderlich ist (z.B. bei sportlichen Aktivitäten auf unebenen Flächen).
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.




