SKU:EB-167561159141
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Das Puzzle „Mohnblumenwiese“ mit 1000 Teilen bietet ein entspannendes und gleichzeitig herausforderndes Puzzle-Erlebnis für Jung und Alt. Das farbenfrohe Motiv mit leuchtenden Mohnblumen auf einer sommerlichen Wiese begeistert Naturfreunde und Puzzle-Fans gleichermaßen.
Produktdetails
- Motiv: Mohnblumenwiese
- Teileanzahl: 1000 Teile
- Fertigmaße: ca. 68 x 48 cm
- Stabile Pappe mit präzisem Stanzverfahren
- Glänzende Oberfläche für lebendige Farben
- Ideal als Geschenk oder zur eigenen Entspannung
Besondere Merkmale
Dieses Puzzle überzeugt durch seine hochwertige Verarbeitung und das stimmungsvolle Naturmotiv. Die präzise gestanzten Teile passen exakt ineinander und garantieren ein zufriedenstellendes Puzzleerlebnis. Ein wunderbarer Zeitvertreib für ruhige Abende oder gemeinsame Stunden mit der Familie.
Sicherheitsbestimmungen
- Für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet – Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile.
- Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden, wenn Kinder unter 6 Jahren mitpuzzeln.
- Plastiktüten und Verpackungsmaterialien sicher entsorgen – nicht zum Spielen geeignet.
- Teile nicht in den Mund nehmen – Kleinteile können verschluckt oder eingeatmet werden.
- Puzzle auf einer ebenen und sauberen Oberfläche zusammensetzen.
Zustand
Der Artikel befindet sich in sehr gutem Zustand. Die Verpackung ist vollständig, und alle Teile sind vorhanden und unbeschädigt. Ideal für Sammler oder Puzzlefreunde.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
K-MAil Order
- Für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet – Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile.
- Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden, wenn Kinder unter 6 Jahren mitpuzzeln.
- Plastiktüten und Verpackungsmaterialien sicher entsorgen – nicht zum Spielen geeignet.
- Teile nicht in den Mund nehmen – Kleinteile können verschluckt oder eingeatmet werden.
- Puzzle auf einer ebenen und sauberen Oberfläche zusammensetzen.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.


