SKU:EB-167214987993
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Orbisana Trittstufe mit Haltegriff
Ihre sichere Unterstützung im Alltag
Die Orbisana Trittstufe mit Haltegriff ist eine ideale Lösung, um Höhenunterschiede sicher und einfach zu überwinden. Sie wurde speziell für Menschen entwickelt, die zusätzliche Stabilität und Unterstützung benötigen, sei es zu Hause, in der Küche oder im Badezimmer.
Produkteigenschaften
- Stabiler Haltegriff für maximale Sicherheit
- Rutschfeste Trittfläche für festen Halt
- Robuste und langlebige Konstruktion
- Leichtes Gewicht und einfache Handhabung
- Tragfähigkeit: bis zu 150 kg
- Geeignet für Innen- und Außenbereiche
Produktsicherheitsinformationen
Die Sicherheit steht bei der Orbisana Trittstufe mit Haltegriff an erster Stelle. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
- Stellen Sie sicher, dass die Trittstufe auf einer stabilen und ebenen Fläche steht.
- Verwenden Sie die Trittstufe nur gemäß den angegebenen Belastungsgrenzen.
- Überprüfen Sie regelmäßig die Stabilität und ziehen Sie Schrauben oder Verbindungen nach Bedarf fest.
- Nicht geeignet für Kinder ohne Aufsicht.
- Vermeiden Sie die Nutzung der Trittstufe bei Beschädigungen.
Dieses Produkt erfüllt die höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit und Qualität. Es ist ideal für Senioren, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder jeden, der zusätzliche Stabilität benötigt.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
HerstellerUnternehmensnameOrbisana Healthcare GmbHAdresseBiberweg 24-26, Troisdorf, 53842, DEE-Mailkundenservice@orbisana.deTelefon4922419322399
Die Sicherheit steht bei der Orbisana Trittstufe mit Haltegriff an erster Stelle. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Stellen Sie sicher, dass die Trittstufe auf einer stabilen und ebenen Fläche steht.
Verwenden Sie die Trittstufe nur gemäß den angegebenen Belastungsgrenzen.
Überprüfen Sie regelmäßig die Stabilität und ziehen Sie Schrauben oder Verbindungen nach Bedarf fest.
Nicht geeignet für Kinder ohne Aufsicht.
Vermeiden Sie die Nutzung der Trittstufe bei Beschädigungen.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.