SKU:EB-167559643976
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Das Nirosta Küchenmesser Wave mit einer Klingenlänge von 21 cm ist ein hochwertiges Allzweckmesser für Ihre Küche. Mit seiner scharfen, gewellten Edelstahlklinge eignet es sich ideal zum präzisen Schneiden von Brot, Gemüse, Fleisch und vielem mehr. Ergonomisches Design und sorgfältige Verarbeitung machen es zu einem zuverlässigen Begleiter beim täglichen Kochen.
Produktdetails
- Marke: Nirosta
- Modell: Wave
- Klingenlänge: 21 cm
- Material Klinge: rostfreier Edelstahl
- Wellenschliff für saubere Schnitte – ideal für Brot und weiche Lebensmittel
- Ergonomischer Griff für sicheren Halt
- Pflegeleicht und langlebig
Besondere Merkmale
Die gewellte Klinge sorgt für präzises Schneiden ohne großen Kraftaufwand. Dank des ausgewogenen Gewichts und des rutschfesten Griffs liegt das Messer gut in der Hand – auch bei längeren Schneidearbeiten.
Sicherheitsbestimmungen
- Von Kindern unbedingt fernhalten – scharfes Messer!
- Beim Reinigen und Schneiden stets vorsichtig mit der Klinge umgehen.
- Nie mit bloßen Händen in Spülwasser nach dem Messer greifen.
- Zum Schutz der Klinge und der eigenen Sicherheit separat lagern (z. B. in Messerblock oder Schutzhülle).
- Nur auf stabiler, rutschfester Unterlage verwenden.
- Kein Spielzeug! Nur für den vorgesehenen Verwendungszweck nutzen.
Zustand
Das Messer befindet sich in neuwertigem Zustand und wurde nur zur Ansicht entnommen. Keine Gebrauchsspuren an der Klinge oder am Griff sichtbar.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Nirosta
- Von Kindern unbedingt fernhalten – scharfes Messer!
- Beim Reinigen und Schneiden stets vorsichtig mit der Klinge umgehen.
- Nie mit bloßen Händen in Spülwasser nach dem Messer greifen.
- Zum Schutz der Klinge und der eigenen Sicherheit separat lagern (z. B. in Messerblock oder Schutzhülle).
- Nur auf stabiler, rutschfester Unterlage verwenden.
- Kein Spielzeug! Nur für den vorgesehenen Verwendungszweck nutzen.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

