SKU:EB-167250406140
Nariolar Puzzle-Aufbewahrungstaschen Transparente (10 Stück, 75X52cm)
Nariolar Puzzle-Aufbewahrungstaschen Transparente (10 Stück, 75X52cm)
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Nariolar Puzzle-Aufbewahrungstaschen
10 Stück, Transparent, 75x52cm
Organisieren und schützen Sie Ihre Puzzle-Teile mit den hochwertigen Nariolar Puzzle-Aufbewahrungstaschen. Diese transparenten Taschen bieten ausreichend Platz und Schutz für Puzzles mit einer Größe von bis zu 75x52cm.
Produktmerkmale:
- Material: Strapazierfähige und transparente Kunststofffolie
- Größe: 75x52cm, ideal für große Puzzles
- Packungsinhalt: 10 Stück
- Leicht zu verschließen und zu öffnen
- Staub- und feuchtigkeitsabweisend
Vorteile:
Die Aufbewahrungstaschen sind perfekt für Puzzle-Liebhaber, die ihre Puzzle-Teile sicher und ordentlich aufbewahren möchten. Dank des transparenten Designs behalten Sie jederzeit den Überblick über den Inhalt.
Sicherheitsbestimmungen:
- Die Taschen sind nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Erstickungsgefahr durch kleine Teile.
- Von Feuer und starken Hitzequellen fernhalten, da das Material schmelzen kann.
- Die Taschen nicht überladen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Lieferumfang:
10x Nariolar Puzzle-Aufbewahrungstaschen (75x52cm)
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
UnternehmensnameNariolar Artisan Creations Ltd.AdresseFenghui South Road, High-Tech Zone, Xian, CN, 710065, CNE-MailNariolar@outlook.comEU Verantwortliche PersonUnternehmensnameSUCCESS COURIER SLAdresseCALLE RIO TORMES NUM. 1, PLANTA 1. DERECHA, OFICINA 3 Fuenlabrada, Madrid, 28947, ESE-Mailsuccessservice2@hotmail.com
Die Taschen sind nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Erstickungsgefahr durch kleine Teile.
Von Feuer und starken Hitzequellen fernhalten, da das Material schmelzen kann.
Die Taschen nicht überladen, um Beschädigungen zu vermeiden.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
