SKU:EB-167176260346
My Fellow Kratzspielzeuge - Giraffe, Verpackung beschädigt, Katzenspielzeug
My Fellow Kratzspielzeuge - Giraffe, Verpackung beschädigt, Katzenspielzeug
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My Fellow Kratzspielzeug Giraffe
Das perfekte Spielzeug für Ihre Katze
Mit dem My Fellow Kratzspielzeug in Form einer Giraffe bieten Sie Ihrer Katze eine unterhaltsame und funktionale Möglichkeit, ihre natürlichen Kratzbedürfnisse auszuleben. Das stilvolle Design fügt sich harmonisch in jede Wohnumgebung ein und sorgt gleichzeitig dafür, dass Ihre Möbel geschützt bleiben.
Produktmerkmale
- Attraktives Design: Niedliche Giraffen-Optik, die auch optisch überzeugt.
- Hochwertige Materialien: Robuster Sisal für die Krallenpflege und langlebige Verarbeitung.
- Vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Ideal zum Kratzen, Spielen und Entspannen.
- Kompakte Größe: Perfekt für Wohnungen und kleinere Räume geeignet.
Produktsicherheitsinformationen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um die Sicherheit Ihres Haustieres zu gewährleisten:
- Dieses Produkt ist ausschließlich für Haustiere geeignet. Nicht für Kinder verwenden.
- Überprüfen Sie das Spielzeug regelmäßig auf Beschädigungen. Entfernen Sie es, wenn Teile abgebrochen sind, um Verletzungen zu vermeiden.
- Stellen Sie sicher, dass das Spielzeug stabil aufgestellt ist, um ein Umkippen zu verhindern.
Lieferumfang
- 1x My Fellow Kratzspielzeug Giraffe
- Montageanleitung
Warum My Fellow?
My Fellow steht für innovative und qualitativ hochwertige Produkte, die speziell für die Bedürfnisse von Haustieren entwickelt wurden. Vertrauen Sie auf eine Marke, die Ihre Tiere glücklich macht.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
HerstellerUnternehmensnameNeS GmbHAdresseIndustriepark Ponholz 1, Maxhütte-Haidhof, 93142, DEE-Mailimpressum@netto-online.deTelefon08970066700
Dieses Produkt ist ausschließlich für Haustiere geeignet. Nicht für Kinder verwenden.
Überprüfen Sie das Spielzeug regelmäßig auf Beschädigungen. Entfernen Sie es, wenn Teile abgebrochen sind, um Verletzungen zu vermeiden.
Stellen Sie sicher, dass das Spielzeug stabil aufgestellt ist, um ein Umkippen zu verhindern.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.