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Moskito Guard - Mücken-, Zecken- und Mückenschutzmittel Icaridin 20%, NP: 10,95€
Moskito Guard - Mücken-, Zecken- und Mückenschutzmittel Icaridin 20%, NP: 10,95€
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Moskito Guard - Mücken-, Zecken- und Mückenschutzmittel (Icaridin 20%)
Mit Moskito Guard bist du optimal vor Mücken, Zecken und anderen stechenden Insekten geschützt. Dieses Mückenschutzmittel enthält 20% Icaridin, ein hochwirksamer Inhaltsstoff, der effektiven Schutz für die ganze Familie bietet – ideal für Reisen, Outdoor-Aktivitäten oder den Alltag.
Produktdetails:
- Wirkstoff: Icaridin 20% – nachweislich wirksam gegen Mücken, Zecken und Fliegen.
- Lang anhaltender Schutz: Bis zu 8 Stunden zuverlässiger Schutz.
- Hautfreundlich: Frei von Alkohol, für empfindliche Haut geeignet.
- Angenehmer Duft: Kein unangenehmer chemischer Geruch.
- Kompakte Größe: Perfekt für unterwegs.
Anwendung:
Einfach gleichmäßig auf die Haut oder Kleidung auftragen. Vermeide Kontakt mit Augen, Schleimhäuten und offenen Wunden. Wiederhole die Anwendung bei Bedarf, besonders nach starkem Schwitzen oder Wasserkontakt.
Haltbarkeit: 06/2025
Moskito Guard ist die perfekte Lösung für sicheren und effektiven Schutz gegen lästige und gefährliche Insekten. Verlasse dich auf die bewährte Formel und genieße ungestörte Zeit im Freien!
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr. : DE358113233
WEEE-Nr. DE43541249
Lucid-Nr. DE5775467531556
Produktinformationen
Apaloo GmbH
Frankreich
Apaloo GmbH
Gesetzlich
vertreten d.d. Geschäftsführer Andreas Jetter
Handelsregister
Stuttgart: HRB 779902
Riedweg
10
78607
Talheim
Tel:
(+49) 0 7464 980 282
Fax:
(+49) 0 7464 980276
E-Mail:
info@kintex.de
Web:
www.kintex.de
Produktsicherheitshinweise:
Gefahrenhinweise:
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
Nur zur äußerlichen Anwendung geeignet.
Kontakt mit Augen, Schleimhäuten und offenen Wunden vermeiden.
Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort gründlich mit Wasser ausspülen und einen Arzt kontaktieren.
Von Hitzequellen, offenem Feuer und heißen Oberflächen fernhalten.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.