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Kooper Super Chef 3 in 1 Stabmixer, Zerkleinerer, Küchengerät
Kooper Super Chef 3 in 1 Stabmixer, Zerkleinerer, Küchengerät
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Kooper Super Chef 3 in 1 Stabmixer
Der Kooper Super Chef 3 in 1 Stabmixer ist die perfekte Küchenhilfe für alle, die mühelos mixen, pürieren und hacken möchten. Dank seines modernen Designs und der hochwertigen Verarbeitung ist er nicht nur funktional, sondern auch ein stilvolles Accessoire für Ihre Küche.
Eigenschaften:
- Leistungsstarker Motor für müheloses Mixen und Pürieren
- 3-in-1-Funktion: Mixen, Pürieren und Hacken
- Hochwertige Edelstahlklingen für präzise Ergebnisse
- Ergonomisches Design für komfortable Bedienung
- Einfach zu reinigen dank abnehmbarer Zubehörteile
Lieferumfang:
- Kooper Super Chef 3 in 1 Stabmixer
- Mixaufsatz
- Schneebesenaufsatz
- Behälter mit Messskala
Produktsicherheitsinformationen:
Wichtige Hinweise:
- Der Mixer ist ausschließlich für den Hausgebrauch geeignet.
- Verwenden Sie das Gerät nicht für heiße Flüssigkeiten über 60°C.
- Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
- Lesen Sie vor der ersten Benutzung die beiliegende Bedienungsanleitung.
Mit dem Kooper Super Chef 3 in 1 Stabmixer wird Kochen und Backen zum Vergnügen! Gönnen Sie sich dieses praktische Küchenutensil und sparen Sie Zeit bei der Zubereitung Ihrer Lieblingsrezepte.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr. : DE358113233
WEEE-Nr. DE43541249
Lucid-Nr. DE5775467531556
Produktinformationen
HerstellerUnternehmensnameGalileo SpaStradaAdresseGalli n.27Villa Adriana, Adriana, 00019, ITE-Mailsilvia.mazza@galileospa.comTelefon(39)07745021
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.