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Kooper my Chef 3 in 1 Stabmixer, Mixer, Küchenhelfer, Kochen
Kooper my Chef 3 in 1 Stabmixer, Mixer, Küchenhelfer, Kochen
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Kooper My Chef 3-in-1 Stabmixer
Perfekt für Ihre Küche
Der Kooper My Chef 3-in-1 Stabmixer ist ein vielseitiges Küchenwerkzeug, das Mixen, Zerkleinern und Pürieren zum Kinderspiel macht. Mit seinem ergonomischen Design und leistungsstarken Motor eignet er sich ideal für die Zubereitung von Suppen, Smoothies, Babynahrung und mehr.
Produktmerkmale
- 3-in-1-Funktion: Stabmixer, Schneebesen und Zerkleinerer in einem Gerät.
- Leistungsstarker Motor: 600 Watt Leistung für gleichmäßige Ergebnisse.
- Edelstahlklingen: Langlebig, rostfrei und leicht zu reinigen.
- Ergonomisches Design: Liegt bequem in der Hand und sorgt für einfaches Handling.
- Leichte Reinigung: Abnehmbare Teile sind spülmaschinengeeignet.
Produktsicherheitsinformationen
- Verwenden Sie den Stabmixer niemals in kochend heißer Flüssigkeit.
- Halten Sie das Gerät fern von Wasser, wenn es an eine Stromquelle angeschlossen ist.
- Schalten Sie das Gerät aus und ziehen Sie den Stecker, bevor Sie es reinigen oder Teile austauschen.
- Dieses Produkt ist nicht für die Nutzung durch Kinder ohne Aufsicht geeignet.
- Bitte lesen Sie die vollständige Bedienungsanleitung vor der ersten Benutzung.
Lieferumfang
- 1x Kooper My Chef 3-in-1 Stabmixer
- 1x Schneebesen
- 1x Zerkleinerer
- 1x Bedienungsanleitung
Kaufen Sie jetzt!
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IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
HerstellerUnternehmensnameGalileo SpaStradaAdresseGalli n.27Villa Adriana, Tivoli, 00019, DEE-Mailsilvia.mazza@galileospa.comTelefon(39)07745021
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.