SKU:EB-167118884363

Kooper 3 in 1 Küchenroboter Mixer Chopper Beater 600W Kooper MyChef Schwarz

Kooper 3 in 1 Küchenroboter Mixer Chopper Beater 600W Kooper MyChef Schwarz

Normaler Preis €35,00 EUR
Verkaufspreis €35,00 EUR Normaler Preis €59,68 EUR
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern. Versand wird beim Checkout berechnet

Niedriger Lagerbestand: 1 verbleibend

We accept

  • American Express
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • Klarna
  • Maestro
  • Mastercard
  • PayPal
  • Shop Pay
  • Union Pay
  • Visa

    Kooper MyChef 3 in 1 Küchenroboter

    Der Kooper MyChef 3 in 1 Küchenroboter ist die perfekte Lösung für Ihre Küche! Mit seiner leistungsstarken 600-Watt-Motorleistung, eleganten schwarzen Optik und seinen vielseitigen Funktionen als Mixer, Chopper und Beater bringt er Professionalität und Effizienz in Ihre täglichen Küchenaufgaben.

    Eigenschaften:

    • Leistungsstarker Motor: 600W für schnelles und effizientes Arbeiten.
    • 3-in-1-Funktion: Kombiniert Mixer, Chopper und Beater in einem Gerät.
    • Kompaktes Design: Platzsparend und ideal für jede Küche.
    • Einfache Reinigung: Abnehmbare Teile, spülmaschinengeeignet.
    • Elegantes Design: Stilvolles Schwarz, das in jede Küche passt.

    Technische Details:

    • Leistung: 600 Watt
    • Farbe: Schwarz
    • Funktionen: Mixen, Hacken, Schlagen
    • Material: Robuster Kunststoff und Edelstahl

    Produktsicherheitsinformationen:

    Bitte beachten Sie die folgenden Sicherheitsinformationen:

    • Das Gerät nur auf einer stabilen und ebenen Fläche verwenden.
    • Schützen Sie den Motorblock vor Feuchtigkeit und Wasser.
    • Halten Sie das Gerät von Kindern fern, wenn es in Betrieb ist.
    • Verwenden Sie das Gerät nicht mit beschädigten Kabeln oder Steckern.

     

     

    Der Kooper MyChef ist ideal für die Zubereitung von Smoothies, Suppen, Teigen und vieles mehr. Perfekt für Hobbyköche und Profis!

    HerstellerUnternehmensnameGalileo SpaStradaAdresseGalli n.27, Villa Adriana, 00019, ITE-Mailsilvia.mazza@galileospa.comTelefon(39)07745021

    • Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

    Vollständige Details anzeigen