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Keen Sandale in Blau – Größe 38 (Kinder)
Entdecken Sie die perfekte Kombination aus Stil, Komfort und Sicherheit mit unserer Keen Sandale in Blau, speziell entworfen für Kinder in Größe 38. Ideal für den Alltag, den Spielplatz oder den Strand – diese Sandale begleitet Ihr Kind sicher durch den Sommer.
Produktdetails
- Marke: Keen
- Farbe: Blau
- Größe: 38 (Kinder)
- Material: Hochwertiges, atmungsaktives Obermaterial
- Besonderheiten: Gepolsterte Innensohle, rutschfeste Außensohle, leicht und strapazierfähig
Dank des leichten Designs und der optimalen Passform bietet diese Sandale nicht nur höchsten Tragekomfort, sondern auch die nötige Stabilität für aktive Kinder. Die rutschfeste Sohle sorgt für sicheren Halt auf unterschiedlichen Untergründen.
Produktsicherheitsbestimmungen
- Die Sandale ist ausschließlich als Kinderschuh konzipiert.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Sandale immer richtig sitzt – eine zu lockere Passform kann zu Stolper- oder Sturzgefahren führen.
- Überprüfen Sie regelmäßig den Zustand der Sandale auf Verschleiß oder Beschädigungen.
- Die Sandale ersetzt keine spezielle Schutzausrüstung bei sportlichen Aktivitäten.
Weitere Informationen
Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bestellen Sie jetzt und schenken Sie Ihrem Kind sicheren und bequemen Fußkomfort!
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
UnternehmensnameKEEN Europe Outdoor B.V.AdresseVasteland 100, Rotterdam, 3011 BP, DEE-Mailinfo.europe@keenfootwear.comTelefon31102214038
Die Sandale ist ausschließlich als Kinderschuh konzipiert.
Bitte achten Sie darauf, dass die Sandale immer richtig sitzt – eine zu lockere Passform kann zu Stolper- oder Sturzgefahren führen.
Überprüfen Sie regelmäßig den Zustand der Sandale auf Verschleiß oder Beschädigungen.
Die Sandale ersetzt keine spezielle Schutzausrüstung bei sportlichen Aktivitäten.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.







