SKU:EB-167277946543
GREEN LOUNGE XL-Relaxliege stufenlos verstellbar Textilen ca. 74x97x50/120cm
GREEN LOUNGE XL-Relaxliege stufenlos verstellbar Textilen ca. 74x97x50/120cm
Share
Niedriger Lagerbestand: 1 verbleibend
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
We accept
MONT CHALET Wohlfühlschlafplatz für GREEN LOUNGE XL-Relaxliege
Gönnen Sie sich und Ihrem Körper eine kleine Auszeit! Der MONT CHALET Wohlfühlschlafplatz für die GREEN LOUNGE XL-Relaxliege bietet ein Plus an Komfort. Die stufenlose Verstellbarkeit ermöglicht Ihnen ein individuelles und ergonomisches Liegegefühl – perfekt zum Sonnenbaden, Lesen oder einfach nur zum Entspannen.
Produktdetails
- Stufenlos verstellbar für optimalen Komfort
- Robustes Textilen-Material, witterungsbeständig und pflegeleicht
- Maße: ca. 74 x 97 x 50/120 cm (B x H x L)
- Bequeme Polsterung für ein angenehmes Liegegefühl
- Zeitloses Design passend für Garten, Balkon oder Terrasse
Produktsicherheitsbestimmungen
- Achten Sie auf einen stabilen und ebenen Untergrund.
- Dieses Produkt ist nicht als Spiel- oder Klettergerät geeignet.
- Max. Belastbarkeit beachten, um Schäden und Unfälle zu vermeiden.
- Von Feuerquellen und extremen Temperaturen fernhalten.
- Regelmäßig auf lockere Schrauben oder Verschleiß prüfen.
Sie suchen nach einem kleinen Paradies für Ihren Außenbereich? Mit diesem MONT CHALET Wohlfühlschlafplatz machen Sie Ihre Relaxliege zu einem absoluten Highlight. Lehnen Sie sich zurück und genießen Sie die Sonne in vollen Zügen!
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
HerstellerUnternehmensnameQVC Handel S.á r.l. & Co. KGAdressePlockstr. 30, Düsseldorf, 40221, DEE-MailService@Kundenservice.qvc.de
Achten Sie auf einen stabilen und ebenen Untergrund.
Dieses Produkt ist nicht als Spiel- oder Klettergerät geeignet.
Max. Belastbarkeit beachten, um Schäden und Unfälle zu vermeiden.
Von Feuerquellen und extremen Temperaturen fernhalten.
Regelmäßig auf lockere Schrauben oder Verschleiß prüfen.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.


