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GOURMEO Gewürzmühle mit Keramikmahlwerk, rostfrei

GOURMEO Gewürzmühle mit Keramikmahlwerk, rostfrei

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    Gourmeo Gewürzmühle

    Perfekte Frische für Ihre Gewürze!

    Das Gourmeo Gewürzmühle bietet Ihnen die perfekte Möglichkeit, Ihre Speisen mit frisch gemahlenen Gewürzen zu verfeinern. Ob Pfeffer, Salz, Kräuter oder andere Gewürze – diese Mühlen sorgen für ein optimales Geschmackserlebnis.

    Produkteigenschaften:

    • Hochwertiges Material: Edelstahl und BPA-freies Glas.
    • Verstellbares Mahlwerk: Fein oder grob, ganz nach Ihrem Geschmack.
    • Elegant und funktional: Zeitloses Design, das in jede Küche passt.
    • Einfache Handhabung: Schnelles Befüllen und leichtes Mahlen.

     

    Lieferumfang:

    2x Gourmeo Gewürzmühle mit hochwertigem Keramikmahlwerk.

    Sicherheitsbestimmungen:

    • Nur für trockene Gewürze verwenden.
    • Vor dem ersten Gebrauch mit warmem Wasser reinigen.
    • Von Kindern fernhalten, da Kleinteile verschluckt werden können.
    • Vermeiden Sie übermäßige Kraftanwendung, um das Mahlwerk nicht zu beschädigen.

    Warum Gourmeo?

    Unsere Produkte stehen für Qualität, Langlebigkeit und Stil. Machen Sie den Unterschied bei jeder Mahlzeit – mit frischen, aromatischen Gewürzen.

    HerstellerUnternehmensnameeSpring GmbHAdresseChausseestr. 19, c/o SellerX Germany GmbH, Berlin, 10115, DEE-Mailsupport@koenigstein-direkt.de

    • Nur für trockene Gewürze verwenden.
    • Vor dem ersten Gebrauch mit warmem Wasser reinigen.
    • Von Kindern fernhalten, da Kleinteile verschluckt werden können.
    • Vermeiden Sie übermäßige Kraftanwendung, um das Mahlwerk nicht zu beschädigen.
    • Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

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