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Artikelnummer (SKU):202512678080.114
Glossy Dreams Imprägnierstift für Schuhnähte Schwarz Wasserfest Schuhpflege
Glossy Dreams Imprägnierstift für Schuhnähte Schwarz Wasserfest Schuhpflege
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Glossy Dreams Imprägnierstift – Schwarz, Wasserfest
Der Glossy Dreams Imprägnierstift ist die ideale Lösung, um Ihre Schuhe schnell, einfach und zuverlässig zu schützen. Er imprägniert Schuhnähte und sorgt für langanhaltenden Schutz vor Feuchtigkeit und Schmutz.
Produktdetails
- Farbe: Schwarz
- Für alle Arten von Schuhnähten geeignet
- Wasserfest und schmutzabweisend
- Kompakte Stiftform für einfache Anwendung
- Schnelltrocknend, keine Fleckenbildung
- Ideal für Leder-, Stoff- und synthetische Materialien
Besondere Vorteile
- Einfache Handhabung dank Stift-Design
- Längere Lebensdauer der Schuhe durch Schutz der Nähte
- Praktisch für unterwegs oder zu Hause
- Kein Auftragen von Sprays nötig
Sicherheitshinweise
- Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
- Nur für den vorgesehenen Gebrauch verwenden.
- Kontakt mit Augen vermeiden; bei Kontakt gründlich mit Wasser spülen.
- Nicht einnehmen.
- Vor Anwendung auf empfindlichen Materialien an einer unauffälligen Stelle testen.

Mit dem Glossy Dreams Imprägnierstift bleiben Ihre Schuhe gepflegt und optimal geschützt – schnell, sauber und zuverlässig.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
DS Produkte GmbHAdresseStormarnring 14, Stapelfeld, 22145, DEE-Mailkundenservice@dspro.de
- Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
- Nur für den vorgesehenen Gebrauch verwenden.
- Kontakt mit Augen vermeiden; bei Kontakt gründlich mit Wasser spülen.
- Nicht einnehmen.
- Vor Anwendung auf empfindlichen Materialien an einer unauffälligen Stelle testen.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
