Artikelnummer (SKU):202508674732.25
Fußluftpumpe Einzylinder 3,5 Bar FLP-1/3,5 Fahrrad Luftpumpe
Fußluftpumpe Einzylinder 3,5 Bar FLP-1/3,5 Fahrrad Luftpumpe
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Fußluftpumpe Einzylinder 3,5 Bar – Modell FLP-1/3,5
Die Fußluftpumpe Einzylinder FLP-1/3,5 ist ein robustes und zuverlässiges Werkzeug für schnelles und effizientes Aufpumpen von Reifen, Bällen, Luftmatratzen und weiteren aufblasbaren Gegenständen. Mit einer maximalen Druckleistung von 3,5 Bar eignet sie sich ideal für den Heim- und Freizeitbereich.
Produktdetails
- Modell: FLP-1/3,5
- Typ: Fußluftpumpe Einzylinder
- Maximaler Druck: 3,5 Bar
- Material: Robuster Metallzylinder & Kunststoffteile
- Einfache Handhabung durch stabilen Fußtritt
- Geeignet für: Fahrräder, Bälle, Luftmatratzen, Schlauchboote
- Praktisches, kompaktes Design für einfache Aufbewahrung
Besondere Merkmale & Vorteile
Die Fußluftpumpe ermöglicht ein schnelles Aufpumpen ohne großen Kraftaufwand. Ihr Einzylinder-Design sorgt für stabile Druckleistung und lange Lebensdauer. Dank der universellen Anschlussdüsen können verschiedenste Ventilarten problemlos bedient werden.
Pflegehinweise
Um die Lebensdauer Ihrer Fußluftpumpe zu verlängern, beachten Sie bitte:
- Pumpe trocken und sauber lagern
- Regelmäßig auf Beschädigungen prüfen
- Nach Gebrauch Schmutz oder Staub entfernen
- Keine Schmierstoffe verwenden, die den Kunststoff angreifen
Sicherheits- und Verbraucherhinweise
- Nur bestimmungsgemäß zum Aufpumpen verwenden
- Maximaldruck von 3,5 Bar nicht überschreiten
- Kinder nur unter Aufsicht bedienen lassen
- Pumpe nicht auf beschädigte Gegenstände anwenden
- Vorsicht bei abruptem Druckaufbau – Verletzungsgefahr möglich
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
IT-Service Jens FleischmannAdresseSandweg 3, Oberdachstetten, 91617, DEE-Mailkontakt@systemhaus-fleischmann.deTelefon017684005876
- Nur bestimmungsgemäß zum Aufpumpen verwenden
- Maximaldruck von 3,5 Bar nicht überschreiten
- Kinder nur unter Aufsicht bedienen lassen
- Pumpe nicht auf beschädigte Gegenstände anwenden
- Vorsicht bei abruptem Druckaufbau – Verletzungsgefahr möglich
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
