Artikelnummer (SKU):202602681208.013
EVA LUTZ Strick-Cape Schwarz Einheitsgröße offene Front Effektgarn
EVA LUTZ Strick-Cape Schwarz Einheitsgröße offene Front Effektgarn
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EVA LUTZ Strick-Cape – Offene Front, Effektgarn, Einheitsgröße Schwarz
Das elegante EVA LUTZ Strick-Cape kombiniert Stil und Komfort. Mit seiner offenen Front und dem edlen Effektgarn in Schwarz ist es das perfekte Accessoire für jeden Anlass – ob lässig über der Jeans oder über einem Kleid für einen besonderen Auftritt. Die Einheitsgröße sorgt für optimalen Sitz und Bewegungsfreiheit, während das hochwertige Strickmaterial angenehm zu tragen ist.
Produktdetails
- Marke: EVA LUTZ
- Produkt: Strick-Cape
- Design: Offene Front
- Material: Effektgarn (hochwertige Strickqualität)
- Farbe: Schwarz
- Größe: Einheitsgröße
- Einsatz: Casual, Business, Abendveranstaltungen
- Pflege: Handwäsche empfohlen
Besondere Merkmale & Vorteile
Das EVA LUTZ Strick-Cape besticht durch zeitlose Eleganz und Vielseitigkeit. Dank offener Front lässt es sich leicht kombinieren und sorgt für einen modernen Look. Das Effektgarn verleiht dem Cape einen besonderen Glanz und eine hochwertige Optik. Ideal für stilbewusste Damen, die Wert auf Komfort, Flexibilität und ein modisches Statement legen.
Pflegehinweise
- Nur Handwäsche mit mildem Waschmittel
- Nicht bleichen, nicht im Trockner trocknen
- Flach zum Trocknen auslegen
- Bügeln bei niedriger Temperatur, falls notwendig
- Von offenen Flammen fernhalten
Sicherheits- und Verbraucherhinweise
- Nur bestimmungsgemäß als Bekleidungsstück verwenden
- Von Kleinkindern fernhalten, um Strangulationsrisiken zu vermeiden
- Bei Beschädigungen nicht weitertragen
- Vor offenem Feuer oder Hitzequellen schützen
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
HerstellerUnternehmensnameQVC Handel S.á r.l. & Co. KGAdressePlockstr. 30, Düsseldorf, 40221, DEE-MailService@Kundenservice.qvc.de
- Nur bestimmungsgemäß als Bekleidungsstück verwenden
- Von Kleinkindern fernhalten, um Strangulationsrisiken zu vermeiden
- Bei Beschädigungen nicht weitertragen
- Vor offenem Feuer oder Hitzequellen schützen
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- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
