Artikelnummer (SKU):202601680266.013
Elta Stabmixer Set 4-teilig Edelstahl Klingen Küchenmixer Pürierstab
Elta Stabmixer Set 4-teilig Edelstahl Klingen Küchenmixer Pürierstab
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Elta Stabmixer Set – 4-teiliges Set mit Edelstahl Klingen
Mit dem Elta Stabmixer Set 4-teilig holen Sie sich einen vielseitigen Küchenhelfer nach Hause. Die hochwertigen Edelstahl-Klingen sorgen für schnelles und effizientes Mixen, Pürieren und Zerkleinern von Lebensmitteln. Ideal für Suppen, Smoothies, Saucen oder Babynahrung.
Produktdetails
- Marke: Elta
- Produkt: 4-teiliges Stabmixer Set
- Klingenmaterial: Hochwertiger Edelstahl
- Leistungsstarker Mixer für den Haushalt
- Vielseitig: Mixen, Pürieren, Schneiden, Zerkleinern
- Einfach zu reinigen, spülmaschinengeeignete Teile
- Ergonomischer Griff für komfortable Handhabung
Besondere Merkmale & Vorteile
Das Set überzeugt durch seine Vielseitigkeit: Mit dem Stabmixer, Schneebesen, Zerkleinerer und Messbecher haben Sie alle wichtigen Tools in einem Set. Die robusten Edelstahl-Klingen garantieren Langlebigkeit und präzises Arbeiten. Ideal für schnelle Küchenarbeiten und gesunde Mahlzeiten.
Pflegehinweise
Zur Pflege und Langlebigkeit des Sets beachten Sie bitte:
- Mixfuß und Zubehörteile nach Gebrauch reinigen
- Keine heißen Teile direkt unter kaltem Wasser abspülen
- Schneebesen und Zerkleinerer vorsichtig reinigen, Klingen sind scharf
- Nur die mitgelieferten Teile in die Spülmaschine geben
Sicherheits- und Verbraucherhinweise
- Nur bestimmungsgemäß in der Küche verwenden
- Klingen sind sehr scharf – Verletzungsgefahr
- Produkt nicht in die Hände von Kindern geben
- Vor jeder Reinigung vom Stromnetz trennen
- Keine beschädigten oder defekten Teile verwenden
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Elta International Wholesale GmbHAdresseIm Hegen 3, Oststeinbek, 22113, DEE-Mailinfo@elta-germany.de
- Nur bestimmungsgemäß in der Küche verwenden
- Klingen sind sehr scharf – Verletzungsgefahr
- Produkt nicht in die Hände von Kindern geben
- Vor jeder Reinigung vom Stromnetz trennen
- Keine beschädigten oder defekten Teile verwenden
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
