SKU:EB-167017030971
DMS 2 in 1 Infrarot Heizstrahler, 2000W, Terrasse, Garage
DMS 2 in 1 Infrarot Heizstrahler, 2000W, Terrasse, Garage
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DMS 2 in 1 Heizstrahler SH-2000
Der DMS 2 in 1 Heizstrahler SH-2000 ist die ideale Lösung, um Ihr Zuhause oder Ihre Terrasse in den kalten Monaten schnell und effizient zu heizen. Mit seiner flexiblen Wand- oder Standmontage eignet sich der Heizstrahler für unterschiedlichste Einsatzbereiche und bietet eine leistungsstarke Heizleistung von bis zu 2000 Watt.
Eigenschaften:
- 2 in 1 Funktion: Wand- oder Standmontage möglich
- Maximale Heizleistung: 2000 Watt
- 3 Heizstufen: 650W / 1300W / 2000W
- Stufenlos schwenkbar für zielgerichtete Wärmeabgabe
- Geeignet für Innen- und Außenbereiche
- Inklusive Fernbedienung zur komfortablen Steuerung
- Überhitzungsschutz für maximale Sicherheit
Produktdetails:
Der DMS Heizstrahler SH-2000 ist einfach zu bedienen und bietet drei Heizstufen, mit denen Sie die Wärmeleistung ganz nach Ihren Bedürfnissen anpassen können. Dank der integrierten Fernbedienung und der stufenlos schwenkbaren Ausrichtung können Sie die Wärme zielgerichtet auf Ihren gewünschten Bereich lenken.
Vorteile auf einen Blick:
- Perfekt für kühle Abende im Freien
- Wärme, wann und wo Sie sie brauchen
- Einfache und flexible Installation
- Höchste Sicherheit durch Überhitzungsschutz
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, mit dem DMS 2 in 1 Heizstrahler SH-2000 Ihren Wohnraum oder Ihre Terrasse auch im Winter behaglich zu halten. Jetzt zugreifen und von der Qualität und Leistung dieses Heizstrahlers profitieren!
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr. : DE358113233
WEEE-Nr. DE43541249
Lucid-Nr. DE5775467531556
Produktinformationen
HerstellerUnternehmensnameDualmediascout GmbHAdresseBorkstr. 15, Münster, 48163, DEE-Mailonline@pctotal24.deTelefon025139485112
Achtung: Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.Achtung: Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.Achtung: Bitte außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.