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D'Addario PW-SH-01 Schallloch-Einsatz
Produktbeschreibung
Der D'Addario PW-SH-01 Schallloch-Einsatz ist die ideale Lösung für Musiker, die unerwünschte Rückkopplungen während ihrer Auftritte oder Studioaufnahmen vermeiden möchten. Einfach in das Schallloch Ihrer Akustikgitarre einstecken und sofort von einer verbesserten Klangqualität profitieren!
Eigenschaften:
- Passend für die meisten Akustikgitarren mit runden Schalllöchern (Durchmesser: ca. 100 mm).
- Hergestellt aus flexiblem und langlebigem Material.
- Schützt vor Rückkopplungen bei Verstärkern und PA-Systemen.
- Einfache Installation und Entfernung, ohne Ihr Instrument zu beschädigen.
Produktsicherheitsinformationen:
Dieses Produkt ist ausschließlich für den Einsatz in Akustikgitarren vorgesehen. Vermeiden Sie den Kontakt mit übermäßiger Feuchtigkeit oder extremer Hitze, um die Materialintegrität zu bewahren. Stellen Sie sicher, dass der Schallloch-Einsatz fest sitzt, um ein versehentliches Herausfallen zu verhindern.
Bitte beachten Sie, dass der Einsatz nicht für Gitarren mit unregelmäßig geformten oder kleineren Schalllöchern geeignet ist.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
D´Addario Europe LimitedAdresseSchillerstr. 42, Frankfurt, 60313, DEE-Mailmarketing.de@daddario.comTelefon4969506044070
Dieses Produkt ist ausschließlich für den Einsatz in Akustikgitarren vorgesehen. Vermeiden Sie den Kontakt mit übermäßiger Feuchtigkeit oder extremer Hitze, um die Materialintegrität zu bewahren. Stellen Sie sicher, dass der Schallloch-Einsatz fest sitzt, um ein versehentliches Herausfallen zu verhindern.
Bitte beachten Sie, dass der Einsatz nicht für Gitarren mit unregelmäßig geformten oder kleineren Schalllöchern geeignet ist.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.