SKU:EB-167608502961
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Die com-four® Bodenanker mit einer Länge von ca. 38 cm und einem Durchmesser von ca. 10 mm sind ideal zum sicheren Befestigen von Zelten, Pavillons, Spielgeräten, Schaukeln, Rankhilfen und vielem mehr. Hergestellt aus robustem Stahl, bieten sie eine langlebige und stabile Lösung für den Außeneinsatz.
Produktdetails
- Marke: com-four®
- Set-Inhalt: 4 Stück Bodenanker
- Material: Verzinkter Stahl
- Länge: ca. 38 cm
- Durchmesser: ca. 10 mm
- Mit Öse für Seile, Gurte oder Schraubbefestigungen
- Ideal für weichen bis mittelharten Untergrund
Besondere Merkmale
Die Spiralform der Bodenanker ermöglicht eine einfache und sichere Verankerung im Boden – ideal bei Wind oder unebenem Gelände. Die Öse erleichtert das Festzurren und Sichern von Konstruktionen wie Pavillons oder Netzen.
Sicherheitshinweise
- Nur für den vorgesehenen Zweck im Außenbereich verwenden.
- Vor dem Einschrauben sicherstellen, dass sich keine unterirdischen Leitungen (z. B. Strom, Wasser) im Bereich befinden.
- Nur mit geeignetem Werkzeug und angemessener Kraft einschrauben – Verletzungsgefahr bei Abrutschen.
- Außer Reichweite von Kindern aufbewahren – Verletzungsgefahr durch scharfe Kanten oder Spitzen.
- Bei Rost oder starken Verformungen nicht mehr verwenden.
- Nach der Demontage sorgfältig reinigen und trocken lagern.
Lieferumfang
- 4x com-four® Bodenanker aus Stahl (je ca. 38 cm x 10 mm)
Zustand
Die Bodenanker sind neu und unbenutzt. Sie werden sicher verpackt geliefert und sind sofort einsatzbereit.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Com Four
- Nur für den vorgesehenen Zweck im Außenbereich verwenden.
- Vor dem Einschrauben sicherstellen, dass sich keine unterirdischen Leitungen (z. B. Strom, Wasser) im Bereich befinden.
- Nur mit geeignetem Werkzeug und angemessener Kraft einschrauben – Verletzungsgefahr bei Abrutschen.
- Außer Reichweite von Kindern aufbewahren – Verletzungsgefahr durch scharfe Kanten oder Spitzen.
- Bei Rost oder starken Verformungen nicht mehr verwenden.
- Nach der Demontage sorgfältig reinigen und trocken lagern.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

