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Bikemate, Fahrrad-Spiralkabelschloss

Bikemate, Fahrrad-Spiralkabelschloss

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    Bikemate Fahrrad-Spiralkabelschloss – Sicherheit für unterwegs

    Schützen Sie Ihr Fahrrad effektiv mit dem hochwertigen Spiralkabelschloss von Bikemate. Ideal für den täglichen Einsatz – einfach in der Handhabung, kompakt und zuverlässig.

    Produktdetails

    • Marke: Bikemate
    • Modell: Fahrrad-Spiralkabelschloss
    • Material: Stahlkabel mit Kunststoffummantelung
    • Inklusive zwei Schlüsseln
    • Länge: ca. 150 cm – ausreichend Spielraum zum Sichern an festen Objekten
    • Spiralkabeltechnik: platzsparend und flexibel
    • Leichtes Gewicht – ideal für unterwegs
    • Farbe: Schwarz

    Vorteile

    • Effektiver Diebstahlschutz für Fahrrad, Roller oder Kinderwagen
    • Einfaches Handling – kein Zahlencode nötig
    • Flexibel einsetzbar durch langes Kabel
    • Schützt durch Ummantelung den Fahrradrahmen vor Kratzern

    Sicherheitshinweise

    Für einen optimalen Diebstahlschutz empfehlen wir, das Schloss immer an festen, unbeweglichen Gegenständen anzubringen. Lassen Sie Ihr Fahrrad nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt, auch wenn es abgeschlossen ist. Bei besonders teuren Fahrrädern empfiehlt sich der zusätzliche Einsatz eines Bügelschlosses oder Faltschlosses.

    Bewahren Sie den Ersatzschlüssel an einem sicheren Ort auf und prüfen Sie regelmäßig die Funktion des Schlosses, insbesondere bei längerer Nichtbenutzung oder bei starker Witterung.

    ALDI Nord Deutschland Stiftung & Co. KGAdresseEckenbergstraße 16b, Essen, 45307, DEE-Mailimpressum@aldi-nord.de

    Für einen optimalen Diebstahlschutz empfehlen wir, das Schloss immer an festen, unbeweglichen Gegenständen anzubringen. Lassen Sie Ihr Fahrrad nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt, auch wenn es abgeschlossen ist. Bei besonders teuren Fahrrädern empfiehlt sich der zusätzliche Einsatz eines Bügelschlosses oder Faltschlosses.

    Bewahren Sie den Ersatzschlüssel an einem sicheren Ort auf und prüfen Sie regelmäßig die Funktion des Schlosses, insbesondere bei längerer Nichtbenutzung oder bei starker Witterung.

    • Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

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