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Artikelnummer (SKU):ZENT25.01
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Der Benson Outdoor Bollerwagen ist der perfekte Begleiter für Ausflüge, Gartenarbeit, Camping oder den Strand. Dank seines cleveren Faltmechanismus lässt er sich platzsparend verstauen und ist in Sekunden einsatzbereit.
Produktdetails
- Marke: Benson
- Modell: Outdoor Bollerwagen, faltbar
- Farbe: Schwarz/Grau
- Stabile Stahlrahmen-Konstruktion
- Belastbarkeit: ca. 80 kg
- Gefütterte, langlebige Stoffbespannung
- Leichtgängige Räder, auch für unebenes Gelände geeignet
- Schnell faltbar – kompakt für Kofferraum oder Garage
Besondere Merkmale
Der Bollerwagen ist ideal für Outdoor-Aktivitäten wie Familienausflüge, Picknicks oder Gartenarbeiten. Durch die robuste Bauweise und die wendigen Räder bietet er einen sicheren und komfortablen Transport von Getränken, Einkäufen oder Campingausrüstung.
Sicherheitshinweise
- Maximale Traglast nicht überschreiten.
- Der Wagen ist nicht für den Transport von Personen geeignet.
- Beim Einsatz auf unebenem Untergrund besondere Vorsicht walten lassen.
- Den Wagen nicht unbeaufsichtigt mit Lasten oder Kindern stehen lassen.
- Beim Zusammenfalten auf Finger und Hände achten.
- Nur auf ebenem, stabilen Untergrund beladen.
Lieferumfang
- Benson Outdoor Bollerwagen, faltbar
- Originalverpackung
- Bedienungsanleitung
Zustand
Neuware.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Interbosch BVToermalijn straat 11Alkmaar, 1812RL, Niederlandeinfo@interbosch.nl
- Maximale Traglast nicht überschreiten.
- Der Wagen ist nicht für den Transport von Personen geeignet.
- Beim Einsatz auf unebenem Untergrund besondere Vorsicht walten lassen.
- Den Wagen nicht unbeaufsichtigt mit Lasten oder Kindern stehen lassen.
- Beim Zusammenfalten auf Finger und Hände achten.
- Nur auf ebenem, stabilen Untergrund beladen.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
