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Autoland Car Care, Reifenschaum, 400 ml

Autoland Car Care, Reifenschaum, 400 ml

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    Autoland Car Care – Reifenschaum 400 ml

    Der Autoland Reifenschaum ist die ideale Lösung zur Reinigung und Pflege Ihrer Reifen. Er entfernt Schmutz, pflegt das Gummi und verleiht den Reifen neuen Glanz – ganz ohne zusätzliches Nacharbeiten.

    Produktdetails

    • Effektive Reinigung und Pflege in einem Schritt
    • Verleiht einen tiefschwarzen, satten Glanz
    • Verhindert das Verspröden und Rissigwerden des Reifengummis
    • Kein Nachpolieren notwendig
    • Einfach anzuwenden – sprühen, wirken lassen, fertig!
    • Inhalt: 400 ml

    Anwendung

    Vor Gebrauch gut schütteln. Gleichmäßig auf die sauberen, trockenen Reifenflanken aufsprühen und einwirken lassen. Kein Nachpolieren erforderlich.

    Sicherheitshinweise

    • Extrem entzündbares Aerosol
    • Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten
    • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
    • Vor Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten
    • Nicht rauchen
    • Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen
    • Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen
    • Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen

    Hinweis

    Nicht auf Reifenlaufflächen, Felgen, Bremsanlagen oder lackierte Flächen sprühen.

    Autoland AGAdresseAm Großen Wannsee 52, Berlin, 14109, DEE-Mailinfo@autoland.deTelefon49(0)349544999-72

    Extrem entzündbares Aerosol

    Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten

    Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen

    Vor Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten

    Nicht rauchen

    Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen

    Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen

    Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen

    • Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

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