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Adventuridge Leichthängematte
Erleben Sie höchste Entspannung und Abenteuer zugleich mit der Adventuridge Leichthängematte. Mit den großzügigen Maßen von 150x275cm bietet diese Hängematte nicht nur exzellenten Liegekomfort, sondern auch Stabilität und Sicherheit – ideal für den Einsatz in der Natur, beim Camping oder im heimischen Garten.
Produktbeschreibung
Unsere Leichthängematte kombiniert modernes Design mit hochwertigen Materialien. Dank des wetterbeständigen Stoffes und der robusten Verarbeitung ist sie leicht, transportabel und widerstandsfähig. Perfekt für alle, die unterwegs oder zuhause entspannen und das Abenteuer suchen!
- Material: Strapazierfähiger, wetterbeständiger Stoff
- Maße: 150x275cm – großzügig und komfortabel
- Tragfähigkeit: Sicher und belastbar für verschiedenste Anwendungen
- Design: Modern, funktional und leicht zu transportieren
Produktsicherheitsbestimmungen
Für eine sichere Nutzung beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Hängen Sie die Hängematte ausschließlich an stabilen Befestigungspunkten auf.
- Überprüfen Sie vor jeder Benutzung alle Verbindungen und Befestigungen auf ihre Stabilität.
- Die Hängematte ist nur als Liege- und Entspannungsmöglichkeit bestimmt – bitte nicht als Kletterhilfe oder Sprungunterlage verwenden.
- Überschreiten Sie nicht die empfohlene maximale Tragfähigkeit.
- Regelmäßige Inspektionen auf Verschleiß oder Beschädigungen sind unerlässlich – bei festgestellten Mängeln die Nutzung sofort einstellen.
- Für Kinder unter 12 Jahren ist die Benutzung nur unter Aufsicht eines Erwachsenen gestattet.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHGAdresseBurgstraße 37, Mülheim an der Ruhr, 45476, DEE-Mailkontakt@kundenservice.aldi-sued.deTelefon01803252722
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.


