SKU:EB-167379380337
8x Aeterna Grablicht, Öl-Licht, reines Pflanzenöl, ca. 3 Tage Brenndauer
8x Aeterna Grablicht, Öl-Licht, reines Pflanzenöl, ca. 3 Tage Brenndauer
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Aeterna Grablicht - Das Öl-Licht für einen würdevollen Gedenkmoment
Erleben Sie mit dem Aeterna Grablicht einen besonderen Moment des Gedenkens. Unser hochwertiges Öl-Licht wird aus reinem Pflanzenöl hergestellt und bietet Ihnen eine beeindruckende Brenndauer von ca. 3 Tagen – ideal für einen langanhaltenden, warmen Schein an Gedenkstätten.
Produktdetails
- Marke: Aeterna
- Produkttyp: Grablicht / Öl-Licht
- Brennstoff: Reines Pflanzenöl
- Brenndauer: ca. 3 Tage
- Design: Zeitlos und elegant – perfekt für Gedenkstätten
Anwendungshinweise
Das Aeterna Grablicht ist einfach in der Anwendung: Füllen Sie das Licht mit reinem Pflanzenöl, zünden Sie es an und genießen Sie den sanften, warmen Schein, der Trost und Erinnerung spendet.
Produktsicherheitsbestimmungen
- Das Grablicht ausschließlich im Freien oder in gut belüfteten Bereichen verwenden.
- Niemals unbeaufsichtigt brennen lassen.
- Sicherstellen, dass das Licht auf einer stabilen und feuerfesten Unterlage steht.
- Von leicht entflammbaren Materialien fernhalten.
- Vor Gebrauch unbedingt die Bedienungsanleitung sorgfältig lesen.
- Nur mit reinem Pflanzenöl befüllen – andere Brennstoffe können zu gefährlichen Situationen führen.
- Bei windigen oder regnerischen Bedingungen nicht anzünden.
- Im Brandfall sofort den Notruf wählen und den Bereich evakuieren.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
AETERNA Lichte GmbH & Co. KGAdresseGeorgswerder Damm 1, Hamburg, 20539, DEE-Mailinfo@aeterna-lichte.de
Das Grablicht ausschließlich im Freien oder in gut belüfteten Bereichen verwenden.
Niemals unbeaufsichtigt brennen lassen.
Sicherstellen, dass das Licht auf einer stabilen und feuerfesten Unterlage steht.
Von leicht entflammbaren Materialien fernhalten.
Vor Gebrauch unbedingt die Bedienungsanleitung sorgfältig lesen.
Nur mit reinem Pflanzenöl befüllen – andere Brennstoffe können zu gefährlichen Situationen führen.
Bei windigen oder regnerischen Bedingungen nicht anzünden.
Im Brandfall sofort den Notruf wählen und den Bereich evakuieren.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

