Artikelnummer (SKU):Ostern2
10x Wenco Deko-Anhänger Tauben Holz 2er Set Ostern Frühling Geschenk
10x Wenco Deko-Anhänger Tauben Holz 2er Set Ostern Frühling Geschenk
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10x Wenco Deko-Anhänger Tauben aus Holz – 2er Set – Ostern & Frühling
Die liebevoll gestalteten Wenco Deko-Anhänger Tauben aus Holz sind eine wunderschöne Dekoration für Ostern, Frühling und besondere Anlässe. Dieses Set besteht aus 10 Packungen à 2 Holz-Tauben und eignet sich ideal zum Dekorieren, Basteln oder Verschenken.
Produktdetails
- Marke: Wenco
- Produkttyp: Deko-Anhänger
- Motiv: Tauben
- Material: Holz
- Menge: 10x 2er Set (insgesamt 20 Anhänger)
- Anlass: Ostern, Frühling, Geschenk, Tisch- & Raumdekoration
- Stil: Natürlich / Dekorativ
Besondere Merkmale & Einsatzmöglichkeiten
Die Holz-Tauben symbolisieren Frieden und Frühling und passen perfekt zu natürlicher, saisonaler Dekoration. Ob am Osterstrauch, an Geschenken, Kränzen oder als Tischdekoration – die Anhänger setzen überall stilvolle Akzente.
Dekorations- & Pflegehinweise
Nur für den Innenbereich geeignet. Bei Bedarf mit einem trockenen oder leicht feuchten Tuch reinigen. Bitte vor Feuchtigkeit und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Sicherheits- und Verbraucherhinweise
- Dekorationsartikel – kein Spielzeug
- Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet (Verschluckungsgefahr)
- Von offenen Flammen und Hitzequellen fernhalten
- Nur bestimmungsgemäß als Dekorationsartikel verwenden
- Materialbedingt können leichte Abweichungen in Farbe und Maserung auftreten
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Wenco GmbH & Co. KGAdresseJosef-Dietzgen-Straße 10, Hennef, 53773, DEE-Mailinfo@wenco.deTelefon020183527-0
- Dekorationsartikel – kein Spielzeug
- Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet (Verschluckungsgefahr)
- Von offenen Flammen und Hitzequellen fernhalten
- Nur bestimmungsgemäß als Dekorationsartikel verwenden
- Materialbedingt können leichte Abweichungen in Farbe und Maserung auftreten
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
