Artikelnummer (SKU):202601680266.037
Zeller Standregal 3 Ablagen MDF Metall 40x30x70 cm Aufbewahrungsregal
Zeller Standregal 3 Ablagen MDF Metall 40x30x70 cm Aufbewahrungsregal
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Zeller Standregal mit 3 Ablagen – MDF & Metall – 40×30×70 cm
Das hochwertige Zeller Standregal mit 3 Ablagen bietet eine praktische und stilvolle Lösung zur Aufbewahrung in Bad, Küche, Büro, Flur oder Wohnbereich. Die Kombination aus MDF-Ablagen und stabilem Metallgestell sorgt für einen modernen Look und zuverlässige Stabilität.
Produktdetails
- Marke: Zeller
- Produkttyp: Standregal / Aufbewahrungsregal
- Anzahl Ablagen: 3
- Material: MDF & Metall
- Maße (BxTxH): ca. 40 × 30 × 70 cm
- Farbe: je nach Ausführung (siehe Bilder)
- Freistehend & platzsparend
Besondere Merkmale & Vorteile
Das Zeller Standregal überzeugt durch seine kompakte Bauweise und vielseitige Einsatzmöglichkeiten. Es eignet sich ideal zur Aufbewahrung von Handtüchern, Küchenutensilien, Büchern, Dekoartikeln oder Bürobedarf. Dank des schlichten Designs fügt sich das Regal harmonisch in nahezu jedes Wohnkonzept ein.
Pflegehinweise
Die Oberflächen lassen sich einfach mit einem leicht feuchten Tuch reinigen. Bitte keine scheuernden oder aggressiven Reinigungsmittel verwenden. Vor dauerhafter Feuchtigkeit schützen.
Sicherheits- und Verbraucherhinweise
- Regal auf einer ebenen, stabilen Fläche aufstellen
- Maximale Belastung der Ablagen beachten
- Bei Bedarf zusätzlich an der Wand sichern (kippsicher)
- Nicht als Leiter oder Sitzgelegenheit verwenden
- Montage gemäß Anleitung durchführen
- Kinder nicht unbeaufsichtigt am Regal spielen lassen
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Zeller Present Handels GmbHAdresseReifenbergstraße 1, Wörth, 63939, DEE-Mailkontakt@zeller-shop.de
- Regal auf einer ebenen, stabilen Fläche aufstellen
- Maximale Belastung der Ablagen beachten
- Bei Bedarf zusätzlich an der Wand sichern (kippsicher)
- Nicht als Leiter oder Sitzgelegenheit verwenden
- Montage gemäß Anleitung durchführen
- Kinder nicht unbeaufsichtigt am Regal spielen lassen
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
