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SKU:EB-167666882731
viGO! Bio Spießstangen 25cm, 4x 40 Stück, Grillspieße
viGO! Bio Spießstangen 25cm, 4x 40 Stück, Grillspieße
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Die viGO! Bio Spießstangen aus nachhaltigem Bambus sind die ideale Lösung für umweltbewusstes Grillen, Servieren oder Dekorieren. Mit einer Länge von 25 cm eignen sie sich perfekt für Fleisch-, Gemüse- oder Obstspieße und sind sowohl für private Anlässe als auch für professionelle Veranstaltungen geeignet.
Produktdetails
- Marke: viGO!
- Produkt: Bio Spießstangen
- Menge: 4x 40 Stück
- Material: 100 % Bambus – biologisch abbaubar & nachhaltig
- Länge: ca. 25 cm
- Verwendung: ideal für Grillgut, Obstspieße, Fingerfood oder Deko
- Einwegartikel – kompostierbar
Besondere Merkmale
Diese Spieße sind besonders stabil, splitterarm verarbeitet und hitzebeständig. Dank des natürlichen Materials sind sie geschmacksneutral und besonders umweltfreundlich – eine echte Alternative zu Plastik- oder Metallspießen.
Sicherheitshinweise
- Spieße verfügen über eine angespitzte Seite – Verletzungsgefahr, insbesondere für Kinder!
- Nur unter Aufsicht verwenden – kein Kinderspielzeug.
- Nicht unbeaufsichtigt im Grill oder Backofen lassen – Brandgefahr bei direktem Flammenkontakt.
- Nur für den einmaligen Gebrauch vorgesehen.
- Nach dem Gebrauch ordnungsgemäß entsorgen oder kompostieren.
Zustand
Neuware mit Verpckungsschäden.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
viGo!
- Spieße verfügen über eine angespitzte Seite – Verletzungsgefahr, insbesondere für Kinder!
- Nur unter Aufsicht verwenden – kein Kinderspielzeug.
- Nicht unbeaufsichtigt im Grill oder Backofen lassen – Brandgefahr bei direktem Flammenkontakt.
- Nur für den einmaligen Gebrauch vorgesehen.
- Nach dem Gebrauch ordnungsgemäß entsorgen oder kompostieren.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

