SKU:EB-167337530891
45 auf Lager
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
We accept
Tchibo Knödel- und Fleischbällchen Former
Erleben Sie innovative Küchenhilfe mit dem Tchibo Knödel- und Fleischbällchen Former! Dieser hochwertige Former erleichtert Ihnen die Zubereitung Ihrer Lieblingsgerichte, indem er Knödel und Fleischbällchen in perfekter, gleichmäßiger Größe formt.
Produktdetails
- Marke: Tchibo
- Funktion: Präzise Formgebung von Knödeln und Fleischbällchen
- Material: Robuster, lebensmittelechter Kunststoff
- Design: Ergonomisch und benutzerfreundlich
- Abmessungen: Kompakt und platzsparend
Der Former wurde so konzipiert, dass er sowohl in der privaten Küche als auch in gastronomischen Betrieben zuverlässig arbeitet. Dank seiner hochwertigen Verarbeitung und des durchdachten Designs gehört er bald zu Ihren unverzichtbaren Küchenhelfern.
Produktsicherheitsbestimmungen
- Das Produkt ist ausschließlich für den vorgesehenen Gebrauch bestimmt.
- Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet, da Kleinteile verschluckt werden können.
- Vor der ersten Verwendung und nach jeder Reinigung bitte gründlich säubern.
- Regelmäßig auf Beschädigungen prüfen – verwenden Sie das Gerät nicht, wenn Risse oder Absplitterungen sichtbar sind.
- Von heißen Oberflächen und offenen Flammen fernhalten.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
HerstellerUnternehmensnameTchibo GmbHAdresseÜberseering 18, Hamburg, 22297, DEE-Mailservice@tchibo.de
Das Produkt ist ausschließlich für den vorgesehenen Gebrauch bestimmt.
Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet, da Kleinteile verschluckt werden können.
Vor der ersten Verwendung und nach jeder Reinigung bitte gründlich säubern.
Regelmäßig auf Beschädigungen prüfen – verwenden Sie das Gerät nicht, wenn Risse oder Absplitterungen sichtbar sind.
Von heißen Oberflächen und offenen Flammen fernhalten.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.



