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Sophie de Giraf Lernspielzeug, das Rollen spielt, grün

Sophie de Giraf Lernspielzeug, das Rollen spielt, grün

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    Das Lernspielzeug Sophie la Girafe – Rollendes Spielzeug in Grün fördert spielerisch die Motorik und Koordination Ihres Kindes. Dank der beweglichen Rollen und der handlichen Form animiert es zum Krabbeln, Greifen und Entdecken – ideal für kleine Entdecker ab 10 Monaten.

    Produktdetails

    • Marke: Sophie la Girafe
    • Modell: Rollspielzeug / Lauflernspielzeug
    • Farbe: Grün mit niedlichem Giraffen-Motiv
    • Material: Hochwertiger, BPA-freier Kunststoff
    • Empfohlenes Alter: ab ca. 10 Monaten
    • Fördert Feinmotorik, Gleichgewicht und erstes Rollen
    • Griffige Oberfläche für kleine Hände
    • Abgerundete Kanten und stabile Bauweise

    Besondere Merkmale

    Sophie la Girafe gehört zu den beliebtesten Spielzeugfiguren für Babys und Kleinkinder. Dieses Lernspielzeug kombiniert das bewährte Design mit einem rollenden Bewegungsspiel, das Kinder mobilisiert und motiviert. Die Giraffe lässt sich leicht schieben und rollen – ein toller Begleiter in der Entwicklungsphase.

    Sicherheitshinweise

    • Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.
    • Vor jedem Gebrauch auf Beschädigungen prüfen – bei Mängeln nicht weiterverwenden.
    • Nicht auf Treppen oder unebenen Flächen rollen lassen.
    • Kein Schutzspielzeug – kein Ersatz für kindgerechte Laufhilfen.
    • Nur für den Gebrauch im Innenbereich geeignet.
    • Verpackungsmaterial vor dem Spielen vollständig entfernen.

    Zustand

    Neuware. 

    Sophie la girafe

    • Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.
    • Vor jedem Gebrauch auf Beschädigungen prüfen – bei Mängeln nicht weiterverwenden.
    • Nicht auf Treppen oder unebenen Flächen rollen lassen.
    • Kein Schutzspielzeug – kein Ersatz für kindgerechte Laufhilfen.
    • Nur für den Gebrauch im Innenbereich geeignet.
    • Verpackungsmaterial vor dem Spielen vollständig entfernen.
    • Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

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