Artikelnummer (SKU):EB-167146790241
Softsail Gaskocher Tragbarer Doppel-Kartuschenkocher Camping Outdoor
Softsail Gaskocher Tragbarer Doppel-Kartuschenkocher Camping Outdoor
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Softsail Tragbarer Kartuschen-Doppelgaskocher 1
Produktbeschreibung
Der tragbare Kartuschen-Doppelgaskocher von Softsail ist der ideale Begleiter für Camping, Outdoor-Aktivitäten oder den Notfall. Dank seiner robusten Bauweise und der einfachen Handhabung ist er sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Camper bestens geeignet.
Produkteigenschaften:
- Robustes und kompaktes Design, ideal für unterwegs.
- Zwei leistungsstarke Brenner mit individueller Temperaturregelung.
- Geeignet für handelsübliche Gaskartuschen (nicht im Lieferumfang enthalten).
- Rutschfeste Füße für sicheren Stand auf jeder Oberfläche.
- Einfache Reinigung dank abnehmbarer Brennerabdeckungen.
Technische Daten:
- Abmessungen: 60 cm x 30 cm x 10 cm
- Gewicht: 3,5 kg
- Brennstoff: Gaskartusche (Butan/Propan-Mischung)
- Leistung: 2 x 2,2 kW
Produktsicherheitsinformationen:
- Verwenden Sie den Gaskocher nur in gut belüfteten Bereichen.
- Lagern Sie Gaskartuschen immer sicher und fern von Wärmequellen.
- Lesen und befolgen Sie die Bedienungsanleitung vor der Inbetriebnahme.
- Nur für den Outdoor-Gebrauch geeignet.
Der Softsail Doppelgaskocher bietet zuverlässige Leistung und ist die perfekte Wahl für alle, die Wert auf Qualität und Sicherheit legen. Bestellen Sie jetzt und machen Sie Ihr nächstes Outdoor-Abenteuer unvergesslich!
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Hasslinghauserstraße 1-7
58332 Schwelm
Deutschland
Telefon: 02336 9356673
Mail: softsail@web.de
- Verwenden Sie den Gaskocher nur in gut belüfteten Bereichen.
- Lagern Sie Gaskartuschen immer sicher und fern von Wärmequellen.
- Lesen und befolgen Sie die Bedienungsanleitung vor der Inbetriebnahme.
- Nur für den Outdoor-Gebrauch geeignet.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
