Artikelnummer (SKU):EB-167227439500
Schwaiger CK 1555 USB Kabel B-Stecker auf A-Stecker 5 Meter
Schwaiger CK 1555 USB Kabel B-Stecker auf A-Stecker 5 Meter
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Schwaiger CK 1555 USB Kabel
B-Stecker auf A-Stecker (5 Meter)
Das Schwaiger CK 1555 USB-Kabel bietet Ihnen eine hochwertige Verbindungslösung für verschiedenste Geräte. Mit einer Länge von 5 Metern eignet es sich ideal für größere Distanzen, ohne Kompromisse bei der Signalqualität einzugehen.
Produkteigenschaften:
- Typ: USB-Kabel B-Stecker auf A-Stecker
- Länge: 5 Meter
- Hochwertige Verarbeitung für optimale Datenübertragung
- Kompatibel mit Druckern, Scannern und anderen USB-B-Geräten
- Flexibles und langlebiges Kabelmaterial
Produktsicherheitsinformationen:
- Dieses Produkt ist ausschließlich für den vorgesehenen Gebrauch bestimmt.
- Vermeiden Sie das Überbiegen oder Quetschen des Kabels, um Schäden zu vermeiden.
- Lagern Sie das Kabel an einem trockenen Ort und schützen Sie es vor direkter Sonneneinstrahlung.
- Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren, um eine versehentliche Beschädigung oder Verletzung zu verhindern.
Mit dem Schwaiger CK 1555 USB-Kabel erhalten Sie eine zuverlässige und langlebige Verbindungslösung, die perfekt für Ihr Home-Office, Ihr Büro oder Ihren privaten Gebrauch geeignet ist. Bestellen Sie jetzt und profitieren Sie von unserer schnellen Lieferung!
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Schwaiger GmbH
Würzburger Straße 17
90579 Langenzenn
Telefon: +49 (0) 9101 702-0
Telefax: +49 (0) 9101 9668
E-Mail:info@schwaiger.deInternet:www.schwaiger.de
- Dieses Produkt ist ausschließlich für den vorgesehenen Gebrauch bestimmt.
- Vermeiden Sie das Überbiegen oder Quetschen des Kabels, um Schäden zu vermeiden.
- Lagern Sie das Kabel an einem trockenen Ort und schützen Sie es vor direkter Sonneneinstrahlung.
- Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren, um eine versehentliche Beschädigung oder Verletzung zu verhindern.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
