1
/
von
4
Artikelnummer (SKU):EB-167695009064
Schrumpfschlauch 5mm 4 Meter hitzebeständig Isolierschlauch Kabelschutz A-01
Schrumpfschlauch 5mm 4 Meter hitzebeständig Isolierschlauch Kabelschutz A-01
Share
Regulärer Preis
€6,95 EUR
Angebotspreis
€6,95 EUR
Regulärer Preis
€15,59 EUR
Stückpreis
/
pro
Steuern inbegriffen.
Versand wird beim Checkout berechnet.
25 auf Lager
Abholverfügbarkeit konnte nicht geladen werden
Wir Akzeptieren:
Schrumpfschlauch 5mm 4 Meter Hitzebeständig Kabelschutz
Der Schrumpfschlauch mit 5 mm Durchmesser eignet sich ideal zur Isolierung, Bündelung und zum Schutz von Kabeln und Leitungen. Mit einer Länge von 4 Metern und hitzebeständigem Material bietet der Isolierschlauch vielseitige Einsatzmöglichkeiten im Haushalt, in der Werkstatt und bei Elektroarbeiten.
Hitzebeständiger Schrumpfschlauch für Kabelschutz und Isolierung.
Produktdetails
- Produkttyp: Schrumpfschlauch / Isolierschlauch
- Durchmesser: 5 mm
- Länge: ca. 4 Meter
- Hitzebeständiges Material
- Geeignet für Kabelschutz und Isolierung
- Flexibel und leicht verarbeitbar
Besondere Merkmale & Vorteile
- Kabelschutz: Schützt Leitungen vor Beschädigungen.
- Hitzebeständig: Für viele Elektroanwendungen geeignet.
- 4 Meter Länge: Ausreichend Material für verschiedene Projekte.
- Vielseitig nutzbar: Für Werkstatt, Haushalt und DIY.
- Einfache Verarbeitung: Schrumpft gleichmäßig bei Hitze.
Anwendungsbereiche
- Elektroarbeiten
- Kabelisolierung
- Werkstatt
- DIY-Projekte
- Kabelschutz
Pflegehinweise
- Trocken lagern
- Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen
- Sauber und staubfrei aufbewahren
- Vor offenen Flammen fernhalten
Sicherheits- und Verbraucherhinweise
- Nur für geeignete Elektroanwendungen verwenden
- Bei Verarbeitung geeignete Hitzequelle nutzen
- Von kleinen Kindern fernhalten
- Nur bestimmungsgemäß verwenden
Neuware.
Produktinformationen
HerstellerUnternehmensnameBRUNO BADER GmbH + Co. KGAdresseMaximilianstraße 48, Pforzheim, 75172, DEE-Mailservice@klingel.deTelefon07231303123
- Nur für geeignete Elektroanwendungen verwenden
- Bei Verarbeitung geeignete Hitzequelle nutzen
- Von kleinen Kindern fernhalten
- Nur bestimmungsgemäß verwenden
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
