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Artikelnummer (SKU):202512679354.029
PYRAMS Ab- & Überlaufgarnitur für Edelstahl-Einbauspüle CA1
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PYRAMS Ab- & Überlaufgarnitur für Edelstahl-Einbauspüle CA1
Die PYRAMS Ab- & Überlaufgarnitur CA1 ist eine hochwertige und zuverlässige Lösung für Edelstahl-Einbauspülen. Sie sorgt für einen sicheren Wasserablauf und schützt zuverlässig vor Überlaufen – ideal für den Einsatz in Küche oder Hauswirtschaftsraum.
Produktdetails
- Passend für PYRAMS Edelstahl-Einbauspülen (Modell CA1)
- Ab- und Überlaufsystem für zuverlässige Wasserführung
- Robuste und langlebige Ausführung
- Einfache Montage
- Geeignet für den täglichen Küchengebrauch
Vorteile
- Schützt effektiv vor Überlaufen der Spüle
- Sorgt für einen sauberen und kontrollierten Wasserabfluss
- Hohe Passgenauigkeit für PYRAMS Spülen
- Langlebige Materialien für eine lange Nutzungsdauer
Sicherheitshinweise
- Montage nur gemäß Herstellerangaben durchführen.
- Vor der Installation Wasserzufuhr abstellen.
- Dichtungen korrekt einsetzen, um Wasseraustritt zu vermeiden.
- Regelmäßig auf festen Sitz und Dichtheit überprüfen.
- Nicht für Kinder geeignet – Kleinteile können verschluckt werden.
Hinweis: Die Garnitur ist ausschließlich für den vorgesehenen Einsatzzweck zu verwenden. Eine unsachgemäße Montage kann zu Wasserschäden führen.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
UnternehmensnamePYRAMIS Deutschland GmbHAdresseWilhelmstraße 4, Dillenburg, 35683, DEE-Mailinfo@pyramis.de
- Montage nur gemäß Herstellerangaben durchführen.
- Vor der Installation Wasserzufuhr abstellen.
- Dichtungen korrekt einsetzen, um Wasseraustritt zu vermeiden.
- Regelmäßig auf festen Sitz und Dichtheit überprüfen.
- Nicht für Kinder geeignet – Kleinteile können verschluckt werden.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
