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Artikelnummer (SKU):202509675132.300
Progarden Schirmabdeckung Ø300 cm – Wetterfester Schutz für Sonnenschirme 🌦️
Progarden Schirmabdeckung Ø300 cm – Wetterfester Schutz für Sonnenschirme 🌦️
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Progarden Schirmabdeckung 300 cm Durchmesser
Schützen Sie Ihren Sonnenschirm zuverlässig vor Wind, Regen, Staub und UV-Strahlung mit der hochwertigen Progarden Schirmabdeckung. Ideal für Gartenschirme bis zu 300 cm Durchmesser.
Produktdetails
- Passend für Sonnenschirme bis 300 cm Durchmesser
- Wetterfestes Material, langlebig und UV-beständig
- Einfache Handhabung dank praktischem Kordelzug und Verschluss
- Schützt vor Regen, Staub, Schmutz und Sonneneinstrahlung
- Farbe: Schwarz
- Material: Hochwertiges Polyester mit wasserabweisender Beschichtung
Sicherheitshinweise
- Die Abdeckung darf nicht als Spielzeug verwendet werden.
- Vor der Benutzung sicherstellen, dass der Schirm geschlossen und stabil steht.
- Bei starkem Wind oder Sturm Abdeckung entfernen, um Schäden zu vermeiden.
- Abdeckung regelmäßig auf Verschleiß prüfen und bei Beschädigung nicht mehr verwenden.
- Von offenem Feuer und Heizquellen fernhalten.

Weitere Hinweise
Reinigen Sie die Schirmabdeckung bei Bedarf mit einem feuchten Tuch. Die Abdeckung sollte vollständig trocknen, bevor sie wieder über den Schirm gezogen wird. So bleibt das Material lange in einwandfreiem Zustand.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
ProGardenAm Hohen Esch 3 aAnkum, 49577, Deutschland49(0)1629329897info@pro-garden.de
- Die Abdeckung darf nicht als Spielzeug verwendet werden.
- Vor der Benutzung sicherstellen, dass der Schirm geschlossen und stabil steht.
- Bei starkem Wind oder Sturm Abdeckung entfernen, um Schäden zu vermeiden.
- Abdeckung regelmäßig auf Verschleiß prüfen und bei Beschädigung nicht mehr verwenden.
- Von offenem Feuer und Heizquellen fernhalten.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
