Artikelnummer (SKU):202512679354.097
Party x People Ninja Krieger Kostüm Kinder Größe 128 Fasching Karneval
Party x People Ninja Krieger Kostüm Kinder Größe 128 Fasching Karneval
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Party x People Ninja Krieger Kostüm Kinder – Größe 128
Verwandeln Sie Ihr Kind in einen mutigen Ninja-Krieger! Das Party x People Ninja Krieger Kostüm in Größe 128 ist ideal für Fasching, Karneval oder Kindergeburtstage. Das schwarze Ninja-Outfit überzeugt durch detailreiche Gestaltung und sorgt für ein authentisches Kostüm-Erlebnis.
Produktdetails
- Marke: Party x People
- Produkttyp: Kinderkostüm / Ninja Krieger
- Größe: 128 (ca. 7–8 Jahre)
- Farbe: Schwarz mit roten Akzenten
- Geeignet für: Fasching, Karneval, Rollenspiele
- Material: Hochwertiges, leichtes Polyester – angenehm zu tragen
- Lieferumfang: Oberteil, Hose, Gürtel, Maske
Besondere Merkmale & Vorteile
Das Kostüm ist leicht anzuziehen und bietet Bewegungsfreiheit für Kinder. Die detailreiche Ninja-Gestaltung macht das Outfit besonders realistisch und sorgt für große Freude beim Verkleiden. Perfekt für kreative Rollenspiele, Faschingspartys oder Themenfeste.
Pflegehinweise
Das Kostüm kann bei Bedarf bei niedrigen Temperaturen per Hand gewaschen werden. Bitte nicht bleichen, bügeln oder chemisch reinigen. Nach dem Waschen an der Luft trocknen lassen.
Sicherheits- und Verbraucherhinweise
- Nur für Kinder über 3 Jahren geeignet
- Von Feuerquellen fernhalten – nicht feuerfest
- Keine scharfen Gegenstände oder Zubehörteile, die Verletzungen verursachen könnten
- Maske nur unter Aufsicht tragen, um Sichtbehinderung zu vermeiden
- Vor jedem Tragen auf Beschädigungen prüfen

Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Party x People GmbHAdresseHüttenstraße 47, Bergisch Gladbach, 51469, DEE-Mailinfo@partyxpeople.de
- Nur für Kinder über 3 Jahren geeignet
- Von Feuerquellen fernhalten – nicht feuerfest
- Keine scharfen Gegenstände oder Zubehörteile, die Verletzungen verursachen könnten
- Maske nur unter Aufsicht tragen, um Sichtbehinderung zu vermeiden
- Vor jedem Tragen auf Beschädigungen prüfen
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
