SKU:EB-167278054367
Original Crottendorfer Räucherkerzen Weihnachtlicher Weihrauch, 24 Stück pro Pac
Original Crottendorfer Räucherkerzen Weihnachtlicher Weihrauch, 24 Stück pro Pac
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Original Crottendorfer Räucherkerzen „Weihnachtlicher Weihrauch“
Erlebe den Zauber der Weihnachtszeit mit den Original Crottendorfer Räucherkerzen „Weihnachtlicher Weihrauch“. Jede Packung enthält 24 hochwertige Räucherkerzen, die einen festlichen Duft in deinem Zuhause verströmen.
Produktdetails
- Traditioneller Weihrauchduft mit weihnachtlicher Note
- 24 Stück pro Pack
- Hergestellt in Crottendorf – ein Garant für höchste Räucherkerzen-Qualität
- Einfache Anwendung in Räucherhäusern, Räuchermännchen oder anderen Vorrichtungen
Die Räucherkerzen sind perfekt geeignet, um eine besinnliche und wohltuende Atmosphäre in der Advents- und Weihnachtszeit zu schaffen. Sie bestehen aus hochwertigen Zutaten, die beim Abrennen einen dezenten, dennoch charaktervollen Duft entfalten.
Produktsicherheitshinweise
Bitte gehe verantwortungsvoll mit Räucherkerzen um und beachte die folgenden Hinweise:
- Räucherkerzen nur auf feuerfesten Unterlagen und niemals unbeaufsichtigt abbrennen lassen.
- Von Kindern und Haustieren fernhalten.
- Ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien (z.B. Gardinen, Papier oder Deko) halten.
- Verbrennungsgefahr: Nur im ausgekühlten Zustand anfassen oder entsorgen.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Crottendorfer Räucherkerzen GmbHAdresseAm Gewerbegebiet 11, Crottendorf, 09474, DEE-Mailinfo@crottendorfer-raeucherkerzen.deTelefon0373447234
Räucherkerzen nur auf feuerfesten Unterlagen und niemals unbeaufsichtigt abbrennen lassen.
Von Kindern und Haustieren fernhalten.
Ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien (z.B. Gardinen, Papier oder Deko) halten.
Verbrennungsgefahr: Nur im ausgekühlten Zustand anfassen oder entsorgen.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

