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ONE TOUCH Nischen- Allzweckregale mit 3 Ebenen 2 Stück
ONE TOUCH Nischen- Allzweckregale mit 3 Ebenen 2 Stück
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ONE TOUCH Nischen-Allzweckregale mit 3 Ebenen (2 Stück)
Maximale Raumnutzung und stilvolle Ordnung – mit den **ONE TOUCH Nischen-Allzweckregalen** schaffen Sie mehr Stauraum auf kleinstem Platz! Die schmalen Regale mit 3 Ebenen passen perfekt in kleine Zwischenräume und bieten flexible Aufbewahrungsmöglichkeiten für Küche, Badezimmer, Büro oder Abstellkammer.
Produktdetails
- Set: 2 Stück
- Material: Robuster Kunststoff
- Anzahl der Ebenen: 3
- Farbe: Weiß
- Maße pro Regal: ca. 40 x 13 x 72 cm
- Besondere Merkmale: Leicht, stabil und einfach zu reinigen
- Vielseitig einsetzbar: Perfekt für Küche, Bad, Büro oder Haushaltsnischen
Dank des schmalen Designs lassen sich die Regale in kleinsten Zwischenräumen platzieren. Die drei Ebenen bieten ausreichend Platz für Gewürze, Reinigungsmittel, Kosmetikprodukte oder andere Utensilien des täglichen Bedarfs. Die Montage ist kinderleicht und erfolgt ganz ohne zusätzliches Werkzeug.
Produktsicherheitshinweise
- Nur für den vorgesehenen Zweck verwenden.
- Maximale Belastbarkeit pro Ebene beachten.
- Stellen Sie das Regal auf eine stabile, gerade Fläche.
- Vermeiden Sie übermäßige Feuchtigkeit, um Materialschäden zu verhindern.
- Von Kleinkindern fernhalten – nicht als Kletterhilfe verwenden.
Warum dieses Produkt?
Mit dem **ONE TOUCH Nischen-Allzweckregal** nutzen Sie ungenutzte Räume optimal aus und sorgen für eine aufgeräumte Umgebung. Ideal für kleine Wohnungen, schmale Küchen oder als praktische Ergänzung für Badezimmer und Waschräume. Bestellen Sie jetzt und erleben Sie den Unterschied!
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
UnternehmensnameQVC Handel S.à r.l. & Co. KGAdressePlockstr. 30, Düsseldorf, 40221, DEE-MailService@Kundenservice.qvc.deTelefon(0049)(0)21130070
Nur für den vorgesehenen Zweck verwenden. Maximale Belastbarkeit pro Ebene beachten. Stellen Sie das Regal auf eine stabile, gerade Fläche. Vermeiden Sie übermäßige Feuchtigkeit, um Materialschäden zu verhindern. Von Kleinkindern fernhalten – nicht als Kletterhilfe verwenden.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

