Artikelnummer (SKU):EB-167621055738
Noris Zubehör Kartenspiel Karten-Mischmaschine elektrisch 606154621
Noris Zubehör Kartenspiel Karten-Mischmaschine elektrisch 606154621
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Die elektrische Kartenmischmaschine von Noris Spiele bringt Tempo und Fairness in jede Spielrunde. Ideal für Poker, Skat, Uno, Rommé und andere Kartenspiele – vor allem dann, wenn viele Karten im Spiel sind oder häufig gemischt werden muss.
Produktdetails
- Marke: Noris Spiele
- Typ: Elektrische Kartenmischmaschine
- Geeignet für bis zu zwei Standard-Kartendecks
- Einfache Bedienung per Knopfdruck
- Batteriebetrieb: benötigt 4x AA-Batterien (nicht enthalten)
- Gleichmäßiges Mischen per Motorfunktion
- Für Kinder ab ca. 8 Jahren unter Aufsicht geeignet
Besondere Vorteile
Die Mischmaschine ist besonders nützlich für Senioren, Kinder oder Menschen mit eingeschränkter Motorik. Kein umständliches Mischen per Hand mehr – die Karten werden schnell und zuverlässig durchmischt. Ideal für Spieleabende oder unterwegs.
Sicherheitshinweise
- Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden, besonders bei Kindern unter 12 Jahren.
- Nur für handelsübliche Spielkarten aus Karton geeignet – keine übergroßen oder zu dicken Karten verwenden.
- Batterien fachgerecht einlegen – auf richtige Polarität achten (+ / –).
- Gerät nicht öffnen oder eigenständig reparieren.
- Vor Feuchtigkeit, Nässe und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
- Batterien bei längerer Nichtbenutzung entfernen.
Zustand
Gebrauchte Retoure. Wird ohne Batterien geliefert.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
SIMBA-DICKIE-Vertriebs-GmbH & Co. KGWerkstraße 1Fürth, 90765, Deutschland0911-9765-100service@simba-dickie.com
- Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden, besonders bei Kindern unter 12 Jahren.
- Nur für handelsübliche Spielkarten aus Karton geeignet – keine übergroßen oder zu dicken Karten verwenden.
- Batterien fachgerecht einlegen – auf richtige Polarität achten (+ / –).
- Gerät nicht öffnen oder eigenständig reparieren.
- Vor Feuchtigkeit, Nässe und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
- Batterien bei längerer Nichtbenutzung entfernen.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
