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Artikelnummer (SKU):202512678080.045
Megableu Stinkies „Rette Sich Wer Kann“ Lustiges Kinderspiel ab 5 Jahre
Megableu Stinkies „Rette Sich Wer Kann“ Lustiges Kinderspiel ab 5 Jahre
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Megableu - Stinkies „Rette Sich Wer Kann“
Das perfekte Spiel für Kinder ab 5 Jahren! „Rette Sich Wer Kann“ ist ein rasantes, lustiges Stinkies-Aktionsspiel, das Spaß und Spannung garantiert. Ideal für Familien oder Kinderpartys.
Produktdetails
- Rasanter Spielspaß mit den beliebten Stinkies-Figuren
- Batteriebetriebenes Aktionsspiel – für extra Dynamik
- Geeignet für Kinder ab 5 Jahren
- Fördert Reaktionsvermögen, Motorik und Teamgeist
- Spieldauer: ca. 10–20 Minuten
Spielinhalt
- Stinkies-Figuren
- Spielbrett mit verschiedenen Fallen und Hindernissen
- Batterieeinsatz (nicht enthalten)
- Spielanleitung
Besonderheiten & Vorteile
- Lustiges und spannendes Spiel für drinnen
- Schnelles Spielprinzip – sofort loslegen
- Fördert soziale Fähigkeiten durch gemeinsames Spielen
- Hochwertige Verarbeitung und robustes Material
Sicherheitshinweise
- Für Kinder ab 5 Jahren geeignet
- Enthält Kleinteile – Erstickungsgefahr bei jüngeren Kindern
- Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden
- Batterien nicht überhitzen oder in Feuer werfen

Mit „Stinkies – Rette Sich Wer Kann“ erleben Kinder spannende und lustige Spielmomente – ein echter Hit für jede Spielesammlung!
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Hutter Trade GmbH & Co. KGAdresseBgm.-Landmann-Platz 1-5, Gunzburg, 89312, DEE-Mailinfo@hutter-trade.com
- Für Kinder ab 5 Jahren geeignet
- Enthält Kleinteile – Erstickungsgefahr bei jüngeren Kindern
- Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden
- Batterien nicht überhitzen oder in Feuer werfen
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
