SKU:EB-167158311677
Lenco SCD-620 Kinderboombox Radiorekorder mit CD-Spieler Toplader FM-Radio
Lenco SCD-620 Kinderboombox Radiorekorder mit CD-Spieler Toplader FM-Radio
Share
Normaler Preis
€35,00 EUR
Verkaufspreis
€35,00 EUR
Normaler Preis
Stückpreis
/
pro
Niedriger Lagerbestand: 1 verbleibend
We accept
LENCO SCD-620 Kinderboombox blau
Die perfekte Boombox für Kinder
Die LENCO SCD-620 Kinderboombox ist das ideale Gerät für kleine Musikfans. Diese tragbare Boombox kombiniert modernes Design mit kindgerechter Bedienung und robuster Bauweise.
Highlights
- CD-Player: Spielt Ihre Lieblings-CDs und Hörspiele ab.
- UKW-Radio: Empfang von lokalen Radiosendern für grenzenlosen Musikspaß.
- Mikrofon inklusive: Perfekt für kleine Gesangstalente oder Karaoke-Spaß.
- Tragbar: Dank des ergonomischen Griffs überall einsetzbar – ob im Kinderzimmer oder unterwegs.
Produktsicherheitsinformationen
Bitte beachten Sie:
- Dieses Produkt ist für Kinder ab 3 Jahren geeignet.
- Stellen Sie sicher, dass die Boombox unter Aufsicht eines Erwachsenen verwendet wird.
- Die Boombox ist mit CE- und WEEE-Zertifizierungen ausgestattet.
Lieferumfang
- 1x LENCO SCD-620 Kinderboombox (blau)
- 1x Mikrofon
- 1x Benutzerhandbuch
Technische Daten
- Farbe: Blau
- CD-Player: Unterstützt Audio-CDs und MP3-CDs
- Radio: UKW-Empfang
- Stromversorgung: Netzbetrieb oder Batterien (nicht enthalten)
Holen Sie sich jetzt die LENCO SCD-620 Kinderboombox und machen Sie Ihren Kindern eine Freude mit Musik und Spaß!
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
UnternehmensnameCommaxx BVAdresseWiebachstraat 37, NG, 6466, NLE-Mailsupport@lenco.comTelefon31858081448
Bitte beachten Sie:
- Dieses Produkt ist für Kinder ab 3 Jahren geeignet.
- Stellen Sie sicher, dass die Boombox unter Aufsicht eines Erwachsenen verwendet wird.
- Die Boombox ist mit CE- und WEEE-Zertifizierungen ausgestattet.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.