SKU:EB-166844692953
kwmobile Crytal TPU Necklace Cace für ein Motorola Moto G60S Farbe Cherry Blosso
kwmobile Crytal TPU Necklace Cace für ein Motorola Moto G60S Farbe Cherry Blosso
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kwmobile Crystal TPU Necklace Case
Für Motorola Moto G60S - Farbe Cherry Blossom
Dieses hochwertige kwmobile Crystal TPU Necklace Case bietet Ihrem Motorola Moto G60S nicht nur optimalen Schutz, sondern auch einen stilvollen Look. Die Farbe Cherry Blossom sorgt für ein modernes und elegantes Design.
Produktdetails:
- Kompatibilität: Passgenau für das Motorola Moto G60S.
- Material: Hochwertiges TPU (Thermoplastisches Polyurethan), flexibel und langlebig.
- Design: Transparentes Crystal-Case mit einer farbigen Kordel in Cherry Blossom.
- Kordel: Verstellbare, reißfeste Kordel für komfortables Tragen um den Hals oder über die Schulter.
- Schutz: Schützt Ihr Smartphone vor Kratzern, Stößen und leichten Stürzen.
Produktsicherheitsinformationen:
- Das Produkt ist nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet – Erstickungsgefahr durch Kleinteile.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit scharfen Gegenständen, um Kratzer auf der Oberfläche zu verhindern.
- Bitte stellen Sie sicher, dass die Kordel nicht zu fest eingestellt ist, um Verletzungen zu vermeiden.
Mit dem kwmobile Crystal TPU Necklace Case erhalten Sie nicht nur Schutz und Funktionalität, sondern auch ein modisches Accessoire, das perfekt zu Ihrem Smartphone passt.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
SellerX Commerce GmbH, Jägerstr. 41, 10117 Berlin,
info@kwmobile.de
Das Produkt ist nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet – Erstickungsgefahr durch Kleinteile.
Vermeiden Sie den Kontakt mit scharfen Gegenständen, um Kratzer auf der Oberfläche zu verhindern.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Kordel nicht zu fest eingestellt ist, um Verletzungen zu vermeiden.
- Verpackungshinweis Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.