SKU:EB-167116305410
Kooper Vertikale Bügelmaschine, Bügeln, Haushalt, Dampfglätter
Kooper Vertikale Bügelmaschine, Bügeln, Haushalt, Dampfglätter
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Kooper Vertikale Bügelmaschine
Die Kooper Vertikale Bügelmaschine ist die ideale Lösung für professionelle und private Bügelarbeiten. Dank ihrer leistungsstarken Technologie und vertikalen Bügelfunktion ermöglicht sie schnelles und müheloses Glätten von Kleidung, Vorhängen und Textilien direkt am Kleiderbügel.
Produktmerkmale:
Leistungsstarker 1600-Watt-Dampfausstoß für schnelles Bügeln
Großer Wassertank mit 1,5 Liter Kapazität für langes Bügeln ohne Nachfüllen
Automatische Abschaltfunktion für zusätzliche Sicherheit
Vertikaler Bügelarm für effizientes Bügeln hängender Textilien
Inkl. Zubehör: Kleiderbügel, Dampfbürste und Wasserbehälter
Vorteile:
- Reduziert Falten in kürzester Zeit.
- Sicher und einfach zu bedienen, selbst für Anfänger.
- Ideal für empfindliche Stoffe wie Seide und Wolle.
Produktsicherheitsinformationen:
Bitte beachten:
- Verwenden Sie die Maschine nur gemäß der Bedienungsanleitung.
- Halten Sie Kinder und Haustiere von der Bügelmaschine fern.
- Lassen Sie die Maschine nicht unbeaufsichtigt während des Betriebs.
- Verwenden Sie destilliertes Wasser, um Kalkablagerungen zu vermeiden.
Die Kooper Vertikale Bügelmaschine ist perfekt für jeden, der Wert auf glatte Kleidung und professionelle Ergebnisse legt.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr. : DE358113233
WEEE-Nr. DE43541249
Lucid-Nr. DE5775467531556
Produktinformationen
Galileo SpaStrada
Galli n.27Villa Adriana,
00019
Tivoli, Italien
(39)07745021
Produktsicherheitsinformationen:
Bitte beachten:
- Verwenden Sie die Maschine nur gemäß der Bedienungsanleitung.
- Halten Sie Kinder und Haustiere von der Bügelmaschine fern.
- Lassen Sie die Maschine nicht unbeaufsichtigt während des Betriebs.
- Verwenden Sie destilliertes Wasser, um Kalkablagerungen zu vermeiden.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.