SKU:EB-167483740362
KL, Mundgeblasene Schnapsgläser, 24% Bleikristall, Handgeschliffen, 12 Stück
KL, Mundgeblasene Schnapsgläser, 24% Bleikristall, Handgeschliffen, 12 Stück
Share
Niedriger Lagerbestand: 1 verbleibend
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
We accept
KL – Mundgeblasene Schnapsgläser aus Bleikristall (12 Stück)
Verleihen Sie Ihrem gedeckten Tisch eine exklusive Note mit diesen hochwertigen Schnapsgläsern aus 24% Bleikristall. Jedes Glas ist mundgeblasen und aufwendig handgeschliffen – ein echtes Unikat für Liebhaber stilvoller Glaskunst.
Produktdetails
- Hersteller: KL
- Material: 24% Bleikristall – brillanter Glanz & hoher Lichtbrechungsindex
- Verarbeitung: Mundgeblasen und handgeschliffen
- Design: Klassisch-edel mit feinem Schliffmuster
- Inhalt: 12 Stück im Set
- Fassungsvermögen je Glas: ca. 2 cl
Besondere Merkmale
- Jedes Glas ist ein Unikat durch aufwändige Handarbeit
- Perfekt für Spirituosen wie Obstler, Grappa oder Likör
- Ideal als Geschenk oder zur Ausstattung feierlicher Anlässe
Sicherheitshinweise
Dieses Produkt besteht aus Bleikristall mit einem Bleigehalt von 24%. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
- Nicht für die dauerhafte Aufbewahrung von Getränken geeignet.
- Reinigen Sie die Gläser ausschließlich von Hand – keine Spülmaschine verwenden.
- Außer Reichweite von Kindern aufbewahren.
- Vermeiden Sie längeren Kontakt mit säurehaltigen Flüssigkeiten.
Mit diesen Gläsern erwerben Sie ein edles Stück traditioneller Handwerkskunst – ideal für stilvolle Genussmomente.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Dieses Produkt besteht aus Bleikristall mit einem Bleigehalt von 24%. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Nicht für die dauerhafte Aufbewahrung von Getränken geeignet.
Reinigen Sie die Gläser ausschließlich von Hand – keine Spülmaschine verwenden.
Außer Reichweite von Kindern aufbewahren.
Vermeiden Sie längeren Kontakt mit säurehaltigen Flüssigkeiten.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

