Zu Produktinformationen springen
1 von 2

Artikelnummer (SKU):202509675132.308

Kinderkostüm Luxus-Zauberin, 3-5 Jahre (98-110), Fasching & Karneval

Kinderkostüm Luxus-Zauberin, 3-5 Jahre (98-110), Fasching & Karneval

Regulärer Preis €10,00 EUR
Angebotspreis €10,00 EUR Regulärer Preis €16,95 EUR
Im Angebot Ausverkauft
Steuern inbegriffen. Versand wird beim Checkout berechnet.

Beeilung, nur noch 1 auf Lager

Wir Akzeptieren:

  • American Express
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • Klarna
  • Maestro
  • Mastercard
  • PayPal
  • Shop Pay
  • Union Pay
  • Visa

    Kinder Kostüm Luxus Zauberin – Größe 3–5 Jahre (98–110 cm)

    Verwandeln Sie Ihr Kind in eine kleine Zauberin mit diesem traumhaften Luxus-Kostüm! Ideal für Fasching, Halloween, Karneval oder fantasievolle Rollenspiele zu Hause.

    Produktdetails

    • Größe: 3–5 Jahre (98–110 cm)
    • Design: Edles Zauberinnen-Kleid mit glitzernden Details und feinem Stoff
    • Farbe: Lila / Schwarz mit goldenen Akzenten
    • Material: 100 % Polyester
    • Lieferumfang: Kleid und passender Zauberhut
    • Pflegehinweis: Nur Handwäsche, nicht bügeln

    Besonderheiten

    ✨ Hochwertige Verarbeitung für maximalen Tragekomfort 🌟 Ideal für kleine Zauberinnen und Magierinnen 🎭 Perfekt für Kostümpartys, Halloween oder Theateraufführungen

    Sicherheitshinweise

    • Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.
    • Von offenem Feuer fernhalten – Material ist nicht feuerfest.
    • Benutzung nur unter Aufsicht von Erwachsenen.
    • Das Kostüm ist kein Schutzkleidungsstück.

    Hinweis

    Die Farben können je nach Monitoreinstellung leicht vom Original abweichen. Bitte beachten Sie die Größenangaben – das Kostüm fällt entsprechend der angegebenen Kindergröße aus.

    Honsowitz Import Export Vertriebs GmbHWaltersberg 14Grünsfeld, 97947, Deutschland00499346920310volker.honsowitz@magomora.de

    • Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.
    • Von offenem Feuer fernhalten – Material ist nicht feuerfest.
    • Benutzung nur unter Aufsicht von Erwachsenen.
    • Das Kostüm ist kein Schutzkleidungsstück.
    • Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

    Alle Details anzeigen
    Alle Details anzeigen