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Hauck Dream`n Play Plus, Laufstall, Babybett, Reisebett
Hauck Dream`n Play Plus, Laufstall, Babybett, Reisebett
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Hauck Dream'n Play Plus
Das praktische Reisebett für unterwegs
Das Hauck Dream'n Play Plus ist die ideale Lösung für Eltern, die Wert auf Flexibilität und Komfort legen.
Produktdetails:
- Vielseitig nutzbar: Als Reisebett, Laufstall oder Spielplatz.
- Seitliche Netzeinsätze: Perfekt für Belüftung und Sichtkontakt mit Ihrem Kind.
- Leicht transportierbar: Kompakt zusammenklappbar und mit praktischer Tragetasche.
- Stabile Konstruktion: Hergestellt aus robusten Materialien für maximale Sicherheit.
- Maße: 120 x 60 cm (aufgebaut); Gewicht: ca. 9 kg.
Lieferumfang:
- 1x Hauck Dream'n Play Plus
- 1x Tragetasche
- 1x Einfache Matratze (geeignet für Reisen)
Produktsicherheitsinformationen:
Dieses Produkt ist für Kinder ab Geburt bis zu einem Gewicht von 15 kg geeignet. Bitte stellen Sie sicher, dass das Bett auf einer stabilen, ebenen Fläche steht und dass keine losen Teile vorhanden sind, bevor Sie es verwenden. Halten Sie das Bett fern von offenem Feuer und anderen starken Hitzequellen.
Das Hauck Dream'n Play Plus erfüllt die europäischen Sicherheitsstandards EN 716.
Warum bei uns kaufen?
- Top-Qualität zu unschlagbaren Preisen
- Schnelle Lieferung
- Hervorragender Kundenservice
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Hauck GmbH & Co. KGFrohnlacher Str. 8Sonnefeld, 96242, Deutschland49(0)95629860helpcenter@hauck.de
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.