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Artikelnummer (SKU):202509675132.187
Gartenschild „Unser Garten ist kein Hunde-Klo!“ 19x12 cm K Plus
Gartenschild „Unser Garten ist kein Hunde-Klo!“ 19x12 cm K Plus
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Gartenschild 19x12 cm – K Plus
"Unser Garten ist kein Hunde-Klo!"
Mit diesem hochwertigen Gartenschild sorgen Sie für klare Regeln in Ihrem Garten oder Vorgarten. Die auffällige Botschaft "Unser Garten ist kein Hunde-Klo!" vermittelt unmissverständlich Ihre Bitte an Hundebesitzer und schützt so Ihr Grundstück vor ungewünschten Verunreinigungen.
Produktdetails
- Maße: ca. 19 x 12 cm
- Material: stabile Kunststoff-Ausführung (witterungsbeständig)
- Design: klar lesbare Schrift mit aufmerksamkeitsstarkem Aufdruck
- Einfache Anbringung an Zaun, Mauer oder Tor
- Langlebig, pflegeleicht und wetterfest
Vorteile
- Sorgt für Ordnung und Sauberkeit im Garten
- Deutliche Botschaft für Hundebesitzer
- Ideal für private Grundstücke, Vorgärten oder Gemeinschaftsflächen
Sicherheitshinweise
- Das Schild ist ausschließlich zur Außenanbringung gedacht.
- Bitte befestigen Sie es sicher, um Verletzungsgefahren durch Herunterfallen zu vermeiden.
- Kein Spielzeug – nicht für Kinder geeignet.
- Vor dem Anbringen darauf achten, dass Untergrund sauber und trocken ist.
Mit diesem Gartenschild setzen Sie ein klares Statement – für mehr Sauberkeit, Rücksichtnahme und ein gepflegtes Grundstück.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
CEPEWA GmbHMax-Planck-Str. 10aKarben, 61184, Deutschland49(0)603993880info@cepewa.de
- Das Schild ist ausschließlich zur Außenanbringung gedacht.
- Bitte befestigen Sie es sicher, um Verletzungsgefahren durch Herunterfallen zu vermeiden.
- Kein Spielzeug – nicht für Kinder geeignet.
- Vor dem Anbringen darauf achten, dass Untergrund sauber und trocken ist.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
